Leistungen Rentenversicherung
Ausgleich der Schulzeiten durch Beitragszahlung
Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr werden bei der Berechnung der Rente als Anrechnungszeiten hinzugerechnet. Diese Zeiten werden berücksichtigt, obwohl man keine Beiträge gezahlt hat. Man kann aber auch etwas für die Höhe der Rente tun, indem man für Schulzeiten vor dem 17. Lebensjahr freiwillig Beiträge zahlt.
Nachfolgend wird das Wie und unter welchen Voraussetzungen das funktioniert näher erläutert.
Ist es sinnvoll für Schulzeiten Rentenbeiträge zu zahlen?
Unter Umständen ist es durchaus sinnvoll für Zeiten des Schulbesuchs Rentenbeiträge zu leisten. Nicht nur, dass sich dadurch die Rente erhöht, man kann dadurch eventuell auch früher in Rente gehen. Man muss ...
Weiterlesen: Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für Schulzeiten

Rentenpunkte bei Bezug von Arbeitslosengeld
Die rentenrechtliche Bewertung für Zeiten der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung sind in den vergangenen Jahrzehnten unterschiedlich berücksichtigt worden. Demnach sind Zeiten der Arbeitslosigkeit mit oder ohne den Bezug von Arbeitslosengeld auf Grund der folgenden Zeitschienen getrennt voreinander zu behandeln:
- bis zum 30.06.1978
- vom 01.07.1978 bis 31.12.1982
- vom 01.01.1982 bis 31.12.1991
- ab 01.01.1992
Die ...
Weiterlesen: Rentenrechtliche Bewertung für Zeiten der Arbeitslosigkeit

Erweiterte Hinzuverdienstgrenze wg. Corona Pandemie
Die Rechtsgrundlage für die Hinzuverdienstgrenze von Altersfrührentner ist grundsätzlich in § 34 Sozialgesetzbuch Teil 6 (SGB VI) geregelt. Altersfrührentner sind die Personen, die vor erreichen der Regelaltersgrenze eine vorzeitige Altersrente erhalten.
Im Hinblick auf die herrschende Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber schon für 2020 eine deutliche Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für diesen Personenkreis beschlossen. Für diese ...
Weiterlesen: Hinzuverdienstgrenzen für Altersfrührentner in 2021
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