logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Rentenerhöhung 2019

Kräftige Rentenanpassung zum 01.07.2019

Eine verbindliche Festlegung des Gesetzgebers liegt zwar noch nicht vor, aber es ist schon jetzt absehbar, dass die Renten auch in 2019 wieder deutlich erhöht werden. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitgeteilt hat, erhalten alle Rentner zum 01.07.2019 voraussichtlich eine Rentenerhöhung im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent. Auf Grund der aktuellen Rechtslage werden die Ostrenten schrittweise an den Westrenten angeglichen und steigen somit um 0,7 Prozentpunkte stärker als die Renten im Westen.

Geht man von einer Durchschnittsrente von 1.000,00 € aus, ergibt sich eine Rentenerhöhung ab dem 01.07.2019 für Westrentner in Höhe von 31,80 € und für Ostrentner in Höhe von ...

Weiterlesen: Rentenerhöhung 2019

Rente und Hartz IV

Rente mit 63 und Hartz IV

Grundsätzlich muss jemand, der Hartz IV bezieht, die Rente mit 63 beantragen, wenn er die Altersgrenze erreicht, auch wenn er Abschläge in Kauf nehmen muss. Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu in seinem Urteil vom 09. August 2018 aber jetzt Ausnahmen festgelegt.

Die „Zwangsverrentung“ von Hartz-IV-Beziehern war Grund für eine Entscheidungsfindung durch das BSG. In seiner Urteilsbegründung sagte das BSG, dass ein älterer Arbeitsloser nicht verpflichtet ...

Weiterlesen: Vorzeitiger Rentenbezug und Hartz IV

Rentenabschläge

Verhinderung von Rentenabschlägen

Damit Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente vermieden werden können, bietet der § 187 a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragszahlung. Durch diese Vorschrift können Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenabschläge, und damit finanzielle Verluste ausgleichen. Damit der Versicherte die Beiträge einzahlen kann, muss er erklären, dass er eine Altersrente vorzeitig erhalten ...

Weiterlesen: Rentenabschläge vermeiden -Beitragszahlungen bei vorzeitiger Rente-

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2