Leistungen Rentenversicherung

Verhinderung von Rentenabschlägen
Damit Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente vermieden werden können, bietet der § 187 a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragszahlung. Durch diese Vorschrift können Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenabschläge, und damit finanzielle Verluste ausgleichen. Damit der Versicherte die Beiträge einzahlen kann, muss er erklären, dass er eine Altersrente vorzeitig erhalten möchte.
Grundsätzliches
Versicherte die eine Altersrente vorzeitig erhalten möchten, müssen immer mit einer Rentenminderung in Form von Abschlägen rechnen. Die Abschläge werden in Höhe von 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen ...
Weiterlesen: Rentenabschläge vermeiden -Beitragszahlungen bei vorzeitiger Rente-

RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz beschlossen. Kerninhalte dieses Gesetzes werden sein:
- Garantie des Rentenniveaus und des Rentenversicherungsbeitrags bis zum Jahr 2025
- Höhere Erwerbsminderungsrenten
- Erweiterte Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder
- Erweiterung der Gleitzone ...

Pflege steigert die Rentenansprüche
Ein Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause, insbesondere von Angehörigen, gepflegt. Neben den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Pflegepersonen auf Grund des geleisteten Pflegeaufwandes unter bestimmten Voraussetzungen auch entsprechende rentenrechtliche Zeiten hierfür gutgeschrieben, die sich auf die spätere Rente positiv auswirken. Durch das in Kraft treten des Flexirentengesetz im Jahre 2017 ergeben sich noch mehr Vorteile ...
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