Leistungen Pflegeversicherung

Neue Entgeltersatzleistung bei vorübergehender Freistellung von der Arbeit
Beschäftigte haben bereits seit 2008 die Möglichkeit sich kurzfristig von ihrer Arbeit freistellen zu lassen um die Pflege bzw. die nötige Organisation der Pflege bei einem Verwandten oder nahem Angehörigen durchzuführen. Der Anspruch auf Befreiung von der Arbeit besteht für insgesamt zehn Tage ist aber nicht mit einer Entgeltzahlung von Seiten des Arbeitgebers verbunden.
Damit pflegende Angehörige ihre berufliche Situation besser mit der Pflege koordinieren können wollte der Gesetzgeber in diesem Bereich die Leistungen verbessern und hat deshalb ein Pflegeunterstützungsgeld beschlossen, das ab 01.01.2015 eingeführt wird. Durch diese neue Leistung ...

Anpassung der Pflegesachleistungen
Die gesetzlichen Pflegekassen stellen ihren Versicherten häusliche Pflegeleistungen grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung. Das heißt, die mit der Kasse vertraglich gebundenen Leistungserbringer, wie z.B. private oder caritative Pflegedienste, erbringen im Rahmen der Pflegesachleistung die entsprechenden Pflegeleistungen und rechnen diese dann bis zum Sachleistungs-Höchstbetrag mit den Kassen ab.
In welcher Höhe die Pflegesachleistung auszuzahlen ist, hängt von der Pflegstufe ab in die der zu Pflegende eingestuft ist. Die Einstufung der Pflegebedürftigen erfolgt in vier Pflegestufen (0-IV). Ab 2013 wurde für die Versicherten die Zahlung von Pflegesachleistung auch in der Stufe 0 ...

Ab 01.01.2015 höheres Pflegegeld
Versicherte erhalten für ihre selbst beschaffte Pflege eine Geldleistung von ihrer Pflegeversicherung – das Pflegegeld. Auf dieses Pflegegeld hat der Versicherte einen gesetzlichen Anspruch und er erhält es, wenn seine Pflege von einem Angehörigen oder einem ehrenamtlichen Helfer ausgeübt wird. Durch das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige die Bezahlung der Pflegekraft sicherstellen.
Pflegegeld wird seit 2013 auch an Versicherte mit der Pflegestufe 0, also Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Behinderte, psychisch Kranken oder Demenzkranke) ausgezahlt. Wenn bei Versicherten der Pflegestufe I oder II zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wird, erhalten diese ein ...

Erste Stufe der Pflegereform ab 2015 beschlossen
Vielfältige Verbesserungen der Leistungen sollen durch eine entsprechende Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung realisiert werden. Zur Abmilderung späterer Beitragserhöhungen wird allerdings ein Teil der Beiträge in einen entsprechenden Fonds fließen.
Durch den Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetztes, der am 28.05.2014 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, sollen besonders Familien unterstützt werden die ihre Angehörigen zuhause pflegen. Hier steht vor allem die Verbesserung der Leistungen bei Tages- und Kurzzeitpflege im Vordergrund. Ein weiterer Punkt des neuen Gesetzes ist die Aufstockung der Betreuungskräfte sowie die Verbesserung und Erleichterung ...

Entscheidungsspielraum durch Gesetzgeber
Der Gesetzgeber ist in seiner sozialpolitischen Gestaltungsmöglichkeit frei und kann deshalb die Geldleistungen bei der Pflege durch einen Angehörigen niedriger taxieren und festsetzen als bei der Pflege durch hauptberufliche Pflegekräfte. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17.04.2014.
Die 3. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) war der Meinung, dass die geringere Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Privatpersonen bzw. Familienangehörige im Gegensatz zur Pflege durch berufsmäßige Pflegekräfte, weder dem Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz) noch dem Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz) ...
Weiterlesen: Pflege von Angehörigen darf gegenüber professioneller Hilfe geringer bewertet werden

Staatlicher Zuschuss
Aufgrund der immensen Kosten die durch die Pflege für einen pflegebedürftigen Menschen entstehen, jedoch durch die gesetzliche Pflegeversicherung meist nicht komplett abgedeckt sind, ist es nicht verwunderlich, dass Pflege-Zusatzversicherungen zu den am meisten nachgefragten Zusatzversicherungen zählen. Durch die ab Januar 2013 eingeführte staatliche Förderung von Pflege-Zusatzversicherungen wird diese Nachfrage sicher noch ansteigen. Die Regierung hat nämlich durch die Einführung des sogenannten Pflege-Bahr, der in seiner Gestaltung stark an die Riester-Rene erinnert, unabhängig vom Einkommen eine Unterstützung bei Pflege-Policen von 60 Euro jährlich eingeführt.
15 Euro als monatliche ...
Weiterlesen: Wissenswertes zur neuen Pflege-Zusatzversicherung

Verfahren über Pflegezulage
Durch eine neue Zentralstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wird ab 2013 die neue Zulage zur privaten Pflege-Zusatzversicherung ausgezahlt, wobei dieses Verfahren automatisch geschieht und kein Antrag gestellt werden muss.
Eine Verordnung zur Durchführung der neuen Zulage, die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegt wurde, hat am 28.11.2012 das Bundeskabinett passiert und sorgt unter anderem dafür, dass die Förderung im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflege langsam Gestalt annimmt. Durch diese Verordnung werden die Maßgaben sowie die genaue Handhabung hinsichtlich zur Auszahlung der staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich fixiert.
Voraussetzungen für eine ...
Weiterlesen: Zulage zur privaten Pflegevorsorge ab 2013 beschlossen

Neuerungen ab 2013
In Zukunft können Pflegeleistungen für ambulant gepflegte Personen als sogenannte Pflege-Kombinationsleistung, sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch eine ehrenamtliche Pflegeperson erbracht werden. Für die Versicherten können hier Pflegegeld und Pflegesachleistung nebeneinander kombiniert werden. Sie erhalten sogar ein anteiliges Pflegegeld, wenn der Pflegeleistungssachbetrag nicht ganz in Anspruch genommen wird. Die Höhe des Pflegesachleistungsbetrages und des Pflegegeldes ergeben sich aus den jeweiligen Pflegestufen.
Durch das neue Pflegeneuausrichtungsgestze (PNG) werden ab Januar 2013 vom Gesetzgeber, für Versicherte deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist einige ...

Die Höhe
Pflegesachleistungen werden immer dann gewährt, wenn eine pflegebedürftige Person zuhause gepflegt wird. Die Pflegeleistungen werden hierbei von Personen erbracht, die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben, in aller Regel sind dies Pflegedienste und Sozialstationen. Die erbrachten Pflegeleistungen werden dann direkt, natürlich im Rahmen der abgeschlossenen Verträge und nur bis zu den vereinbarten Höchstbeträgen, mit der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet.
Was der Pflegebedürftige von seiner Pflegekasse beanspruchen kann, richtet sich immer nach seiner Pflegestufe. So erhalten Versicherte in der Pflegestufe I bis zu 450,00 Euro, in Pflegestufe II bis zu 1100,00 Euro und in Pflegestufe III maximal 1550,00 ...

Eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegebedürftige Versicherte, die ihre Pflege selbst organisieren erhalten dafür von der Pflegeversicherung ein Pflegegeld. Da heißt, dass die Versicherten jedem Monat einen festen Betrag erhalten, mit dem sie ihre ehrenamtlichen Pflegekräfte, also Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn usw., entsprechend bezahlen können.
Ab dem 1.Januar 2013 können nun auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe Null Pflegegeld erhalten. Dies sind Menschen, bei denen die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, aber der Bedarf an Hilfe in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung der Pflegestufe I nicht erreicht wird. Dies bedeutet eine Ausweitung der gesetzlichen Vorschriften, da Pflegegeld ...
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