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Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßige Pflegeperson
Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein:
- die Pflege darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden
- die Pflegeperson muss die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche durchführen
- beim Pflegebedürftigen muss eine Pflegestufe durch die Pflegekasse festgestellt worden sein
- die Pflegeperson darf regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Liegen alle Maßgaben vor, bezahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson.
Jetzt hat das Landessozialgericht in Hessen mit Urteil vom 25.03.2009 (Az. L 8 P 13/07) entschieden, dass zusätzliche ...
Weiterlesen: Zusätzliche Pflege findet keine Berücksichtigung
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- Hauptkategorie: Pflegeversicherung
Das Restleistungsvermögen der eigenen Selbständigkeit des Bedürftigen soll künftig Maßstab für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Außerdem sollen die Pflegestufen von aktuell drei auf fünf erhöht werden.
Zu dieser Auffassung ist die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gekommen. Nach Expertenmeinung ist der bisher für die Pflegeeinstufung festgestellte Zeitbedarf der Pflegekraft nicht mehr zeitgemäß. Auch eine noch differenziertere ...
Weiterlesen: Richtlinien zur Pflegebedürftigkeit sollen geändert werden
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Finanzierung durch Pflegeversicherung
Für ehrenamtliche Pflegekräfte übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung auch die Kosten für Pflegekurse. Neben der Übernahme der Beiträge für die Rentenversicherung, der Gewährung von Pflegegeld bei der Pflege im häuslichen Umfeld und einem Unfallversicherungsschutz, stellen die Pflegekurse einen weiteren Baustein zur Förderung der ehrenamtlichen Pflegekräfte dar.
Inhalt der Pflegekurse
Ziel der Pflegekurse ist es, dass der Ablauf der Pflege ...
Pflegeversicherung News
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Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.
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