Leistungen Pflegeversicherung
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Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
Das oberste Ziel eines Pflegebedürftigen muss sein, dass er so lange wie möglich in seinem häuslichen Wohnumfeld bleiben kann.
Zu diesem Zweck erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds.
Dabei handelt es sich um bauliche Veränderungen in der Wohnung (z.B. Türverbreiterung, behindertengerechtes Bad, Treppenlift). Auch können Umzugskosten bezuschusst werden (z.B. Umzug von 2 Stock in das Erdgeschoss).
Bezuschusst werden diese Veränderungen in Höhe von max. 2.557,-- €. Vom Pflegebedürftigen ist ein Eigenanteil zu zahlen, der 10 % der Kosten, jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen ...
Weiterlesen: Pflegekasse muss Zuschuss für Terrassentür bezahlen
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Tatsächlichen Pflegebedarf ermitteln
Auf Antrag des Versicherten lässt die gesetzliche Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Der MDK prüft dabei welche Stufe bei dem Pflegebedürftigen vorliegt. Ausschlaggebend hierfür ist ein Pflegebedarf in der Grundpflege, (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen). ...
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Anspruchsvoraussetzungen
Es besteht für alle Versicherten einer gesetzlichen Pflegekasse ein Anspruch auf Leistungen der ambulanten und stationären Pflege, wenn sie pflegebedürftig sind und einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben. Dieser Anspruch ist im Pflegeversicherungsgesetz, SGB XI geregelt.
Das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen hat der Pflegebedürftige nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen; diese werden im Rahmen der generell zu veranlassenden Prüfung durch ...
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