Leistungen Pflegeversicherung

Der Wohngruppenzuschlag gemäß § 38 a SGB XI
Der Zuschlag zu Wohngruppen von Pflegebedürftigen ist als neue Leistung der sozialen Pflegeversicherung, seit dem Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) ab 30.10.2012 im § 38 a SGB XI speziell geregelt.
Grundsätzliches
Pflegebedürftige die in ambulant betreuten Wohngruppen wohnen, können als neue Leistung der Pflegeversicherung den sogenannten Wohngruppenzuschlag erhalten. Voraussetzung diesen Zuschlag zu erhalten ist, dass die Pflegebedürftigen bereits ambulante Pflegeleistungen beziehen, das heißt entweder Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder eine Kombileistung nach § 38 SGB XI bekommen.
Durch die neue Leistung des ...

Verbesserte Pflegeleistungen
Zum 01.01.2012 verbessert sich die Situation der Pflegebedürftigen dahingehend, dass die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Jahreswechsel angehoben werden. Mit der nachfolgenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick der im Jahre 2012 gültigen Werte in der Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit), Stufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) und der Stufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit).
Pflegegeld
Pflegebedürftige, die in einer eigenen ...

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
Das oberste Ziel eines Pflegebedürftigen muss sein, dass er so lange wie möglich in seinem häuslichen Wohnumfeld bleiben kann.
Zu diesem Zweck erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds.
Dabei handelt es sich um bauliche Veränderungen in der Wohnung (z.B. Türverbreiterung, behindertengerechtes Bad, Treppenlift). Auch können Umzugskosten ...
Weiterlesen: Pflegekasse muss Zuschuss für Terrassentür bezahlen
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