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Pflege

Die ambulante Pflege zuhause ist nicht nur die am weitesten verbreitete Form der Pflege, sondern von den meisten Betroffenen auch die gewünschte Form der Lebensführung. Für Angehörige, aber auch für professionelle Pfleger*innen kann diese Situation allerdings sehr belastend werden.

Es lohnt sich daher, alle möglichen Formen der Unterstützung oder der Bezuschdussung auch in Anspruch zu nehmen, um einer Überforderung der hauptsächlichen Bezugspersonen entgegenzuwirken und eine bestmögliche Lebensqualität zuhause zu gewährleisten. Dieser Artikel klärt daher über die möglichen Pflegeformen sowie die Möglichkeiten der staatlichen Förderung der ambulanten Pflege auf.

Welche staatlichen Zuschüsse zur Pflege gibt es?

Obwohl derzeit deutlich über eine Million Menschen ambulant gepflegt werden, sind bei weitem nicht alle Fördermöglichkeiten bekannt oder werden in Anspruch genommen. Im Folgenden finden Sie daher eine Zusammenstellung der staatlichen Fördermaßnahmen, die für die häusliche Pflege in Frage kommen.

Das Pflegeunterstützungsgeld

Wird ein Angehöriger akut pflegebedürftig, haben seine Angehörigen die Möglichkeit, sich bis zu zehn Tage von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um sich intensiv um den Pflegebedürftigen zu kümmern und alles Notwendige für eine langfristige Pflege in die Wege zu leiten. Sie erhalten für diesen Zeitraum eine Lohnersatzleistung von 90 Prozent – falls sie in den letzten 12 Monaten eine Einmalzahlung, egal in welcher Höhe erhalten haben, sogar 100 Prozent – ihres Nettogehalts. Derzeit ist das Pflegeunterstützungsgeld in der 24 Stunden Pflege allerdings auf 116,38 Euro pro Tag gedeckelt.

Beantragt wird diese relativ unbekannte Leistung bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Sie kann außerdem mit Pflege

Das Pflegegeld

Das Pflegegeld soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, mehr Autonomie zu erhalten. Diese Leistung wird daher an den Pflegebedürftigen direkt ausgezahlt und die pflegebedürftige Person kann aus diesem Budget Pflegedienstleistungen und Hilfen für die Haushaltsführung finanzieren. Es besteht keine Nachweispflicht, wofür die gewährten Geldmittel ausgegeben wurden, der Pflegebedürftige ist hier vollkommen frei.

Man kann damit beispielsweise ambulante Pflegedienste oder eine 24 Stunden Pflege finanzieren, Angehörige für ihre aufopferungsvolle Arbeit entschädigen oder Hilfe bei der Haushaltsführung wie beispielsweise zum Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung finanzieren. Voraussetzung zum Erhalt des Pflegegeldes ist, dass die Pflege nicht in einem Alten- oder Pflegeheim, sondern häuslich stattfindet und in ausreichender Form gewährleistet ist. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom gewährten Pflegegrad:

Pflegegrad 1

kein Anspruch

Pflegegrad 2

316 Euro

Pflegegrad 3

545 Euro

Pflegegrad 4

728 Euro

Pflegegrad 5

901 Euro

Diese Beträge gelten aktuell und werden zum 01.01.2024 automatisch um 5 Prozent erhöht. Eine Kombination mit Pflegesachleistungen ist möglich.

Pflegesachleistungen

Deutlich höher als das Pflegegeld fallen die Obergrenzen für Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege aus:

Pflegegrad 1

kein Anspruch

Pflegegrad 2

724 Euro

Pflegegrad 3

1.346 Euro

Pflegegrad 4

1.693 Euro

Pflegegrad 5

2.095 Euro

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Pflegegeld. Allerdings sind die Pflegesachleistungen kein Budget zur freien Verfügung, sondern werden nur für tatsächlich angefallene Kosten gewährt. Als Dienstleister kommen professionelle Pflegedienste, aber auch Einzelpersonen in Frage, die von der jeweiligen Pflegekasse anerkannt werden müssen.

Erreichen die Kosten der in Anspruch genommenen Dienstleistungen nicht die für den jeweiligen Pflegegrad gesetzte Obergrenze, besteht die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent der ungenutzten Summe in Pflegegeld umzuwandeln. Über diesen sogenannten Umwandlungsanspruch ist es möglich, auch Leistungen, die nicht den Kriterien für Pflegesachleistungen entsprechen, zu finanzieren.

Entlastungsbetrag

Derzeit gewähren die Pflegekassen bereits ab Pflegegrad 1 einen pauschalen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser soll genutzt werden, um einen pflegenden Angehörigen zu entlasten oder die Autonomie der pflegebedürftigen Person zu steigern. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden an tatsächlich entstandene Kosten und die pflegebedürftige Person muss in Vorleistung gehen.

Von der Hilfe im Haushalt oder der Betreuung über professionelle Pflegedienstleistungen bis hin zu Physiotherapie können verschiedene Leistungen förderungswürdig sein. Es besteht überdies die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag über mehrere Monate anzusparen und bis zum 30.06. eines Folgejahres auszugeben.

Wohnraumanpassung

Dieser Bereich ist von besonderer Bedeutung, denn hier geht es darum, die häusliche Pflege überhaupt erst zu ermöglichen. Die meisten Wohnungen sind hierfür zunächst nicht geeignet. Daher bezuschusst die Pflegekasse sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einmalig mit bis zu 4.000 Euro pro Person.

Zu den förderungswürdigen Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und der Einbau von Treppenliften sowie Haltegriffen, behindertengerechten Badezimmern, Verbreiterung von Türöffnungen und alle Maßnahmen, die die

  • häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen,
  • häusliche Pflege deutlich erleichtern,
  • selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person ermöglichen.

Die einzige Voraussetzung ist, mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft zu sein. Neben diesen Zuschüssen der Pflegekasse lohnt es sich, bei baulichen Maßnahmen stets auch die Förderprogramme der KfW sowie kommunale Förderprogramme zu konsultieren.

Welche Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen gibt es insgesamt?

Die meisten der besprochenen Fördermöglichkeiten beziehen sich auf die ambulante Pflege Zuhause, doch dies ist nicht immer möglich. Im Folgenden finden Sie daher Alternativen, die in Anspruch genommen werden können, wenn eine Pflege Zuhause nicht mehr möglich ist:

  • Tagespflege: Tagespflegeeinrichtungen bieten älteren Menschen tagsüber Betreuung und Pflege, während sie abends oder nachts nach Hause zurückkehren. Hier können Senioren soziale Kontakte knüpfen, an Aktivitäten teilnehmen und bei Bedarf medizinische Versorgung erhalten. Tagespflegeeinrichtungen können eine Entlastung für pflegende Angehörige bieten und älteren Menschen ermöglichen, weiterhin in ihrem eigenen Zuhause zu leben.
  • Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflegeoption für ältere Menschen, die vorübergehend nicht zu Hause betreut werden können oder für pflegende Angehörige, die eine Auszeit benötigen. Senioren können für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden und erhalten dort Unterstützung bei der Pflege, Rehabilitation und Betreuung.
  • Vollstationäre Pflege: Wenn ältere Menschen aufgrund ihrer gesundheitlichen oder pflegerischen Bedürfnisse nicht mehr in der Lage sind, in ihrem eigenen Zuhause zu leben, kann die vollstationäre Pflege in Betracht gezogen werden. Pflegeheime bieten eine umfassende Betreuung rund um die Uhr, einschließlich Unterkunft, Verpflegung, medizinischer Versorgung und sozialer Aktivitäten.
  • Betreutes Wohnen: Betreutes Wohnen ermöglicht älteren Menschen ein selbstständiges Leben in einer Wohnanlage, während sie gleichzeitig Zugang zu unterstützenden Dienstleistungen haben. Die Wohnanlage kann verschiedene Services wie Mahlzeiten, Reinigung, Wäscheservice und Notrufsysteme anbieten. Bei Bedarf können Pflege- und Betreuungsleistungen hinzugefügt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verfügbarkeit und die Kosten für diese Pflegeoptionen variieren können. Die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten sollten bei der Entscheidung für die passende Pflege berücksichtigt werden. Eine Beratung durch einen Pflegedienst oder eine Pflegeberatungsstelle sollte in Anspruch genommen werden, um die richtige Pflegeoption und alle Fördermöglichkeiten zu finden.

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