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Pflegezeit berechnen

Tatsächlichen Pflegebedarf ermitteln

Auf Antrag des Versicherten lässt die gesetzliche Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Der MDK prüft dabei welche Stufe bei dem Pflegebedürftigen vorliegt. Ausschlaggebend hierfür ist ein Pflegebedarf in der Grundpflege, (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen).
Der Fokus liegt dabei bei der Grundpflege. Dabei müssen bei der Pflegestufe I auf die Grundpflege mindestens 46 Minuten, bei der Pflegestufe II mindestens 2 Stunden und für die Stufe III mindestens 4 Stunden entfallen.
Damit der MDK diese ...

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Anspruchsvoraussetzungen

Es besteht für alle Versicherten einer gesetzlichen Pflegekasse ein Anspruch auf Leistungen der ambulanten und stationären Pflege, wenn sie pflegebedürftig sind und einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben. Dieser Anspruch ist im Pflegeversicherungsgesetz, SGB XI geregelt.
Das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen hat der Pflegebedürftige nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen; diese werden im Rahmen der generell zu veranlassenden Prüfung durch den medizinischen Dienst, einem Gremium unabhängiger Ärzte, festgestellt. Durch eine Untersuchung des Antragstellers stellt der Gutachter fest, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Darüber hinaus sind auch Feststellungen ...

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Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 01.01.2010 erhöht

Zum 01.01.2010 erhöhen sich einige Leistungsbeträge, die die Pflegekassen für die pflegebedürftigen Versicherten gewähren können. Die Erhöhung der Leistungsbeträge zum 01.01.2010 wurde bereits im Rahmen der letzten Pflegereform (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) beschlossen, die zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist.

Pflegegeld

Die Leistungsbeträge für das Pflegegeld erhöhen sich in jeder Pflegestufe um 10,00 Euro monatlich. Ab dem 01.01.2010 beträgt das monatliche Pflegegeld somit in der Pflegestufe I: 225 Euro, in der Pflegstufe II 430 Euro und in der Pflegestufe III 685 Euro.

Pflegegeld wird dann gewährt, wenn ein Versicherter, der in eine Pflegestufe ...

Weiterlesen: Pflegeversicherung, höhere Leistungsbeträge ab 2010

Wohnumfeldverbesserung oder Hilfsmittel

Die gesetzlichen Pflegekassen können sowohl Pflegehilfsmittel als auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Wohnungsanpassungsmaßnahmen) übernehmen. Doch ob eine Maßnahme als Pflegehilfsmittel oder als Wohnumfeldverbesserung angesehen wird, bereitet in der Praxis teilweise Schwierigkeiten. Für die Versicherten hat die Zuordnung allerdings eine hohe finanzielle Bedeutung.

Die Unterschiede

Wohnumfeldverbesserungen können von der Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die zur Erleichterung oder gar Ermöglichung der ambulanten Pflege notwendig werden. Geprägt sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dadurch, dass diese einen Eingriff in die Bausubstanz erfordern. Der gesetzliche Zuschuss ...

Weiterlesen: Deckenlifter ist Pflegehilfsmittel

Kosten für Pflegeheim im Ausland müssen nicht erstattet werden

Mit Urteil vom 16.07.2009 hat der Europäische Gerichtshof unter dem Aktenzeichen C-208/07 über einen grundsätzlichen Anspruch über Pflegeleistungen im Ausland entschieden. Dabei stellte das Gericht fest, dass stationäre Pflegeleistungen, auf die in Deutschland ein Anspruch besteht, im Ausland nicht zwingend geleistet werden müssen.

Der Klagefall

Eine pflegebedürftige Versicherte befand sich in einem deutschen Pflegeheim. Da sich der Ehemann beruflich nach Österreich orientierte, zog die Versicherte in ein österreichisches Pflegeheim um. Die zuständige Pflegekasse stellte mit dem Umzug die Leistung der stationären Pflegeleistungen ein und leistete lediglich noch ...

Weiterlesen: Keine Kostenübernahme für ausländisches Pflegeheim

Allgemeines

Etwa 2,1 Millionen Menschen erhalten jeden Monat Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zwei Drittel von ihnen nehmen ambulante Unterstützungsleistungen in Anspruch, nur ein Drittel der Leistungsempfänger nutzt die Versorgungsangebote stationärer Pflegeeinrichtungen. Es ist Aufgabe der Pflegeversicherung, das Risiko der Pflegebedürftigkeit wirtschaftlich für den Einzelnen abzumildern und ihn umfassend zu beraten.
Oftmals fühlen sich allerdings betroffene Bürger schlecht beraten und wissen nicht, welche Ansprüche und in welcher Form sie aus der Pflegeversicherung ableiten können. Der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein hat die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Wann besteht ...

Weiterlesen: Pflegeversicherung und Pflegebedürftigkeit

Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 13.03.2009, Az. L 10 P 10/08 darüber entschieden, dass die gesetzliche Pflegekasse auch dann sich an den Kosten eines Wohnungsumbaus beteiligen muss, wenn der Pflegebedürftige in einer Anlage für betreutes Wohnen lebt. Die Richter gingen davon aus, dass unter einem individuellen Wohnumfeldes jede Art von Wohnen in einem eigenen privaten Bereich zählt.

Zum Fall

Die Klägerin erhielt von der beklagten Pflegekasse die Pflegestufe I gewährt. Seit Anfang 2007 bewohnte Sie eine Wohnung in einer Altenwohnanlage. Vermieter dieser Anlage war die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gewesen. Der Mietvertrag sah außerdem eine Unterstützung der AWO ...

Weiterlesen: Pflegekasse muss Badumbau in betreuter Wohnung bezuschussen

Selbständigkeit fördern

Am 25.05.2009 hatte eine Gruppe aus der Wissenschaft, Krankenkassen- und Sozialverbänden ein Dossier zur Änderung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit an das Bundesgesundheitsministerium überreicht. Danach fordern die Experten die Förderung der Selbständigkeit von pflegebedürftigen Menschen.
Siehe auch Artikel Pflegebedürftigkeit soll bald anders beurteilt werden.

Pflegebedarf im Vordergrund

Die Empfehlung geht soweit, dass die bisherige Eingruppierung in drei Pflegestufen wegfallen soll. Stattdessen soll es künftig eine Eingruppierung in fünf Graden der Pflegebedürftigkeit geben. Dabei geht es insbesondere um die Beurteilung der eigenen Selbständigkeit des Pflegebedürftigen.

Vermeidung einer ...

Weiterlesen: Stärkung der Pflege im häuslichen Bereich

Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßige Pflegeperson

Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein:

  • die Pflege darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden
  • die Pflegeperson muss die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche durchführen
  • beim Pflegebedürftigen muss eine Pflegestufe durch die Pflegekasse festgestellt worden sein
  • die Pflegeperson darf regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Liegen alle Maßgaben vor, bezahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson.
Jetzt hat das Landessozialgericht in Hessen mit Urteil vom 25.03.2009 (Az. L 8 P 13/07) entschieden, dass ...

Weiterlesen: Zusätzliche Pflege findet keine Berücksichtigung

Das Restleistungsvermögen der eigenen Selbständigkeit des Bedürftigen soll künftig Maßstab für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Außerdem sollen die Pflegestufen von aktuell drei auf fünf erhöht werden. 
Zu dieser Auffassung ist die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gekommen. Nach Expertenmeinung ist der bisher für die Pflegeeinstufung festgestellte Zeitbedarf der Pflegekraft nicht mehr zeitgemäß. Auch eine noch differenziertere Einteilung in Pflegestufen ist erforderlich.
Die notwendigen Maßnahmen für eine gesetzliche Änderung sollen noch bis zur Bundestagswahl im September 2009 erfolgen.
Hierfür wird ein fachliches Gutachten bis Ende Januar 2009 erwartet ...

Weiterlesen: Richtlinien zur Pflegebedürftigkeit sollen geändert werden

Service

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KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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