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Wohngruppen
Wohngruppen

Anschubfinanzierung

Zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45 e SGB Elftes Buch (SGB XI) gibt es jetzt eine Anschubfinanzierung.

Am 30.10.2012 ist das neue Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft getreten und ab diesem Tag wurde auch eine „Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen“ zum Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung hinzugefügt.

Der Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss wird im § 45 e SGB XI geregelt und besteht dann, wenn von Pflegebedürftigen , die einen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38 a SGB XI haben, eine ambulant betreute Wohngruppe gegründet wird, an deren Gründung sie auch selbst beteiligt sein müssen. Der Zuschuss wird für eine ...

Weiterlesen: Finanzierungszuschuss bei Gründung von Wohngruppen

Wohngruppenzuschlag
Wohngruppenzuschlag

Der Wohngruppenzuschlag gemäß § 38 a SGB XI

Der Zuschlag zu Wohngruppen von Pflegebedürftigen ist als neue Leistung  der sozialen Pflegeversicherung, seit dem Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) ab 30.10.2012 im § 38 a SGB XI speziell geregelt.

Grundsätzliches

Pflegebedürftige die in ambulant betreuten Wohngruppen wohnen, können als neue Leistung der Pflegeversicherung den sogenannten Wohngruppenzuschlag erhalten. Voraussetzung diesen Zuschlag zu erhalten ist ...

Weiterlesen: Zuschlag für Wohngruppen

Verbesserte Pflegeleistungen

Zum 01.01.2012 verbessert sich die Situation der Pflegebedürftigen dahingehend, dass die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Jahreswechsel angehoben werden. Mit der nachfolgenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick der im Jahre 2012 gültigen Werte in der Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit), Stufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) und der Stufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit).

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die in einer eigenen ...

Weiterlesen: Höheres Pflegegeld ab 2012

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