Leistungen Pflegeversicherung
Die Höhe
Pflegesachleistungen werden immer dann gewährt, wenn eine pflegebedürftige Person zuhause gepflegt wird. Die Pflegeleistungen werden hierbei von Personen erbracht, die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben, in aller Regel sind dies Pflegedienste und Sozialstationen. Die erbrachten Pflegeleistungen werden dann direkt, natürlich im Rahmen der abgeschlossenen Verträge und nur bis zu den vereinbarten Höchstbeträgen, mit der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet.
Was der Pflegebedürftige von seiner Pflegekasse beanspruchen kann, richtet sich immer nach seiner Pflegestufe. So erhalten Versicherte in der Pflegestufe I bis zu 450,00 Euro, in Pflegestufe II bis zu 1100,00 Euro und in Pflegestufe III maximal 1550,00 ...
Eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegebedürftige Versicherte, die ihre Pflege selbst organisieren erhalten dafür von der Pflegeversicherung ein Pflegegeld. Da heißt, dass die Versicherten jedem Monat einen festen Betrag erhalten, mit dem sie ihre ehrenamtlichen Pflegekräfte, also Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn usw., entsprechend bezahlen können.
Ab dem 1.Januar 2013 können nun auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe Null Pflegegeld erhalten. Dies sind Menschen, bei denen die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, aber der Bedarf an Hilfe in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung der Pflegestufe I nicht erreicht wird. Dies bedeutet eine Ausweitung der gesetzlichen Vorschriften, da Pflegegeld ...
Anschubfinanzierung
Zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45 e SGB Elftes Buch (SGB XI) gibt es jetzt eine Anschubfinanzierung.
Am 30.10.2012 ist das neue Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft getreten und ab diesem Tag wurde auch eine „Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen“ zum Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung hinzugefügt.
Der Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss wird im § 45 e SGB XI geregelt und besteht dann, wenn von Pflegebedürftigen , die einen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38 a SGB XI haben, eine ambulant betreute Wohngruppe gegründet wird, an deren Gründung sie auch selbst beteiligt sein müssen. Der Zuschuss wird für eine ...
Weiterlesen: Finanzierungszuschuss bei Gründung von Wohngruppen
Der Wohngruppenzuschlag gemäß § 38 a SGB XI
Der Zuschlag zu Wohngruppen von Pflegebedürftigen ist als neue Leistung der sozialen Pflegeversicherung, seit dem Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) ab 30.10.2012 im § 38 a SGB XI speziell geregelt.
Grundsätzliches
Pflegebedürftige die in ambulant betreuten Wohngruppen wohnen, können als neue Leistung der Pflegeversicherung den sogenannten Wohngruppenzuschlag erhalten. Voraussetzung diesen Zuschlag zu erhalten ist, dass die Pflegebedürftigen bereits ambulante Pflegeleistungen beziehen, das heißt entweder Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder eine Kombileistung nach § 38 SGB XI bekommen.
Durch die neue Leistung des ...
Verbesserte Pflegeleistungen
Zum 01.01.2012 verbessert sich die Situation der Pflegebedürftigen dahingehend, dass die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Jahreswechsel angehoben werden. Mit der nachfolgenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick der im Jahre 2012 gültigen Werte in der Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit), Stufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) und der Stufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit).
Pflegegeld
Pflegebedürftige, die in einer eigenen Häuslichkeit wohnen, können anstelle der Pflegesachleistung auch ein Pflegegeld beantragen. Grundvoraussetzung ist aber, dass mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Form sichergestellt ...
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
Das oberste Ziel eines Pflegebedürftigen muss sein, dass er so lange wie möglich in seinem häuslichen Wohnumfeld bleiben kann.
Zu diesem Zweck erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds.
Dabei handelt es sich um bauliche Veränderungen in der Wohnung (z.B. Türverbreiterung, behindertengerechtes Bad, Treppenlift). Auch können Umzugskosten bezuschusst werden (z.B. Umzug von 2 Stock in das Erdgeschoss).
Bezuschusst werden diese Veränderungen in Höhe von max. 2.557,-- €. Vom Pflegebedürftigen ist ein Eigenanteil zu zahlen, der 10 % der Kosten, jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen ...
Weiterlesen: Pflegekasse muss Zuschuss für Terrassentür bezahlen
Tatsächlichen Pflegebedarf ermitteln
Auf Antrag des Versicherten lässt die gesetzliche Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Der MDK prüft dabei welche Stufe bei dem Pflegebedürftigen vorliegt. Ausschlaggebend hierfür ist ein Pflegebedarf in der Grundpflege, (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen).
Der Fokus liegt dabei bei der Grundpflege. Dabei müssen bei der Pflegestufe I auf die Grundpflege mindestens 46 Minuten, bei der Pflegestufe II mindestens 2 Stunden und für die Stufe III mindestens 4 Stunden entfallen.
Damit der MDK diese ...
Anspruchsvoraussetzungen
Es besteht für alle Versicherten einer gesetzlichen Pflegekasse ein Anspruch auf Leistungen der ambulanten und stationären Pflege, wenn sie pflegebedürftig sind und einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben. Dieser Anspruch ist im Pflegeversicherungsgesetz, SGB XI geregelt.
Das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen hat der Pflegebedürftige nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen; diese werden im Rahmen der generell zu veranlassenden Prüfung durch den medizinischen Dienst, einem Gremium unabhängiger Ärzte, festgestellt. Durch eine Untersuchung des Antragstellers stellt der Gutachter fest, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Darüber hinaus sind auch Feststellungen ...
Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 01.01.2010 erhöht
Zum 01.01.2010 erhöhen sich einige Leistungsbeträge, die die Pflegekassen für die pflegebedürftigen Versicherten gewähren können. Die Erhöhung der Leistungsbeträge zum 01.01.2010 wurde bereits im Rahmen der letzten Pflegereform (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) beschlossen, die zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist.
Pflegegeld
Die Leistungsbeträge für das Pflegegeld erhöhen sich in jeder Pflegestufe um 10,00 Euro monatlich. Ab dem 01.01.2010 beträgt das monatliche Pflegegeld somit in der Pflegestufe I: 225 Euro, in der Pflegstufe II 430 Euro und in der Pflegestufe III 685 Euro.
Pflegegeld wird dann gewährt, wenn ein Versicherter, der in eine Pflegestufe ...
Weiterlesen: Pflegeversicherung, höhere Leistungsbeträge ab 2010
Wohnumfeldverbesserung oder Hilfsmittel
Die gesetzlichen Pflegekassen können sowohl Pflegehilfsmittel als auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Wohnungsanpassungsmaßnahmen) übernehmen. Doch ob eine Maßnahme als Pflegehilfsmittel oder als Wohnumfeldverbesserung angesehen wird, bereitet in der Praxis teilweise Schwierigkeiten. Für die Versicherten hat die Zuordnung allerdings eine hohe finanzielle Bedeutung.
Die Unterschiede
Wohnumfeldverbesserungen können von der Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die zur Erleichterung oder gar Ermöglichung der ambulanten Pflege notwendig werden. Geprägt sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dadurch, dass diese einen Eingriff in die Bausubstanz erfordern. Der gesetzliche Zuschuss ...
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