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Zweites Pflegestärkungsgesetz

2. Pflegestärkungsgesetz beschlossen

Der Gesetzgeber war einstimmig der Meinung, dass bei der Lage der Pflegebedürftigen und speziell hinsichtlich des Begriffes der Pflegebedürftigkeit dringender Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund soll ab 2016 schrittweise der Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit neu geordnet werden, wobei auch die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden sollen.

Der Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzte (PSG II), dessen Hauptziel die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist, wurde am 12.08.2015  beschlossen und am 13.11.2015 vom Bundestag verabschiedet um dann ab 01.01.2016 in Kraft treten ...

Weiterlesen: Pflegebedürftigkeit -Reformierung der Begriffsbestimmung und Neuerungen-

Pflege

Zukünftig fünf Pflegestufen

Gesundheitsexperten begrüßen ausdrücklich die von CDU/CSU und SPD flott vorangetriebene Ausarbeitung und Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Diese wichtige Änderung dürfe nicht weiter verzögert werden, darüber waren sich alle Sachverständigen bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Änderung des Präventionsgesetzes grundsätzlich einig.

Im Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung - soll durch die geplanten ...

Weiterlesen: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird geschaffen

Pflege

Erprobungsstudien wurden erfolgreich abgeschlossen

Die Situation der Pflegebedürftigen musste dringend verbessert werden. Dazu soll noch während dieser Legislaturperiode ein neuer Begriff zur Pflegebedürftigkeit festgelegt werden. Dazu wurden bereits Anfang 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die auch bereits erste Ergebnisse vorweisen konnten. Diese wurden am 27.01.2015 im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiums vorgelegt.

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes Gernot ...

Weiterlesen: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017

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