logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Treppensteighilfe

Ermöglichung selbständigere Lebensführung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 16.07.2014, Az. B 3 KR 1/14 R wie folgt entschieden: Wird einem pflegebedürftigen Rollstuhlfahrer durch eine Treppensteigehilfe eine selbständigere Lebensführung ermöglicht, dann muss die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse die entsprechenden Kosten dafür übernehmen.

Obwohl Rollstuhlfahrer im allgemeinen Leben relativ gut zu Recht kommen, stellen Treppen für sie oft ein schwer bezwingbares Hindernis dar. Eine Erleichterung würde hier eine mobile elektrisch betriebene Treppensteigehilfe schaffen, die sie in die Lage versetzen würde, mit Unterstützung einer Pflegeperson ein solches Hindernis im Rollstuhl sitzend zu ...

Weiterlesen: Treppensteighilfe zu Lasten der Kranken- bzw. Pflegekassen

Pflegeunterstützungsgeld

Neue Entgeltersatzleistung bei vorübergehender Freistellung von der Arbeit

Beschäftigte haben bereits seit 2008 die Möglichkeit sich kurzfristig von ihrer Arbeit freistellen zu lassen um die Pflege bzw. die nötige Organisation der Pflege bei einem Verwandten oder nahem Angehörigen durchzuführen. Der Anspruch auf Befreiung von der Arbeit besteht für insgesamt zehn Tage ist aber nicht mit einer Entgeltzahlung von Seiten des Arbeitgebers verbunden.

Damit pflegende Angehörige ihre ...

Weiterlesen: Das neue Pflegeunterstützungsgeld

Pflegesachleistung
Pflegesachleistung

Anpassung der Pflegesachleistungen

Die gesetzlichen Pflegekassen stellen ihren Versicherten häusliche Pflegeleistungen grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung. Das heißt, die mit der Kasse vertraglich gebundenen Leistungserbringer, wie z.B. private oder caritative Pflegedienste, erbringen im Rahmen der Pflegesachleistung die entsprechenden Pflegeleistungen und rechnen diese dann bis zum Sachleistungs-Höchstbetrag mit den Kassen ab.

In welcher Höhe die Pflegesachleistung auszuzahlen ...

Weiterlesen: Höhere Pflegesachleistung ab 2015

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Aktuell sind 451 Gäste und keine Mitglieder online

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2