Pflegeversicherung

Antragsverfahren zur Anerkennung von Pflegebedürftigkeit
Werden für einen pflegebedürftigen Versicherten Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung benötigt, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse muss aufgrund dieses Antrages, gemäß § 18 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen unabhängigen Gutachter eine entsprechende Begutachtung veranlassen. Der beauftragte Gutachter prüft ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellt den Pflegegrad für den Versicherten fest und erstellt ein Gutachten. Anschließend wird dann von der Pflegekasse ein entsprechender Bescheid erstellt.
Die Schwere der Beeinträchtigung der ...
Weiterlesen: Widerspruchsverfahren zur Anerkennung von Pflegebedürftigkeit

@ 45 b SGBXI regelt den neuen Entlastungsbetrag
Bereits bisher sahen die gesetzlichen Regelungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen vor. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird nun im @ 45 b SGB XI ab 01. Januar 2017 für diese Leistungen der Begriff bzw. die Leistung Entlastungsbetrag eingeführt.
Alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5, die Pflegeleistungen für den häuslichen Bereich erhalten, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, wobei die ...

Leistungen für Versicherte im Pflegegrad 1
Die Leistungsansprüche in der Sozialen Pflegeversicherung werden ab 1. Januar 2017 neu geregelt. Dann fallen nämlich die bisherigen drei Pflegestufen weg bzw. werden durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Versicherte erhalten dann ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Die Einstufung der Versicherten in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt dann im Rahmen eines Punktesystems. Dieses zeigt dann die Schwere der ...
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