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Pflegegeldsätze ändern sich ab 01.07.2008

Mit in Kraft treten der neuen Pflegereform zum 01.07.2008 haben künftig Pflegebedürftige auch einen höheren Anspruch auf Pflegegeld als bisher.
Wird eine Pflegebedürftige Person von einer Privatperson gepflegt (z.B. Angehörige, Nachbarn, Bekannte u.s.w.) bezahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld.

Pflegegeld –was ist das-?

Wird die Pflege nicht ausschließlich durch eine Pflegefachkraft erbracht, sondern wie oben bereits beschrieben, durch eine oder mehrere Privatpersonen, besteht ein Anspruch auf ein Pflegegeld. Im übrigen besteht ein Anspruch auf eine Pflegesachleistung. Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse ausbezahlt. Pflegebedürftige Personen erhalten das Pflegegeld aus dem Grund damit die selbstbeschaffte private Pflegekraft für die Pflege bezahlt werden kann.

Höhe des Pflegegeldes

Bis zum 30.06.2008 wird Pflegegeld in folgender Höhe gezahlt:

  • Pflegestufe I 205,00 €
  • Pflegestufe II 410,00 €
  • Pflegestufe III 665,00 €


Ab dem 01.07.2008 wird das Pflegegeld erhöht. Es beträgt dann:

  • Pflegestufe I 215,00 €
  • Pflegestufe II 420,00 €
  • Pflegestufe III 675,00 €

Erneute Erhöhung im Jahre 2010 und 2012

Der Gesetzgeber hat bereits für den 01.01.2010 und 01.01.2012 eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes beschlossen. Es wird dann in folgender Höhe gezahlt:

  • Pflegestufe I 225,00 € (2010) und 235,00 € (2012)
  • Pflegestufe II 430,00 € (2010) und 440,00 € (2012)
  • Pflegestufe III 685,00 € (2010) und 700,00 € (2012)


Außerdem wird das im Jahre 2012 gültige Pflegegeld zum 01.01.2015 und dann in drei Jahresschritten neu erhöht bzw. angepasst.

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