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Pflegebedürftigkeit

Vorteile des Pflegestärkungsgesetzes II

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden umfangreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte ab dem 01.01.2017 in Kraft treten. Verantwortliche und maßgebliche Grundlage hierfür ist der neu geschaffene Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument durch den Medizinischen Dienst. In Zukunft geht es uneingeschränkt um die Feststellung inwieweit der Pflegebedürftige noch seine Selbständigkeit oder eigen Fähigkeiten besitzt.

Definition des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Das Gesetz bringt künftig den Vorteil, dass alle Menschen in Deutschland einen gleichgeordneten Zugang zur Pflegeversicherung haben werden. Künftig werden auch ...

Weiterlesen: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ab dem 01.01.2017

Pflegeversicherungsbeitrag

Erhöhung Beitragssatz

Ab 01.01.2017 gilt in der Pflegeversicherung ein um 0,2 Prozent höherer Beitragssatz. Er beträgt dann 2,55 Prozent und für Kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr 2,80 Prozent, da hier der zusätzliche Kinderlosenzuschlag zu zahlen ist.

Der § 55 Elftes Buch Sozialgesetzbuch regelt den Beitragssatz bundeseinheitlich für alle Pflegekassen im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen.

Anhebung unumgänglich

Hintergrund für die Beitragsanpassung ab 01.01.2017 um0,2 ...

Weiterlesen: Pflegeversicherungsbeitrag 2017

Pflegestärkungsgesetz II

Förderung der Selbständigkeit

Befragungen haben ergeben, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland auch im Alter oder bei Krankheit lieber zu hause selbständig leben möchte. Mit dem Grundsatz Reha vor Pflege (analog dem Grundsatz in der Rentenversicherung „Reha vor Rente“) setzt das Pflegestärkungsgesetz II ein wichtiges Zeichen. Das Gesetz orientiert sich dabei sehr stark auf den Bereich der Rehabilitation und möchte die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Menschen sichern ...

Weiterlesen: Vorzüge durch das Pflegestärkungsgesetz II

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