logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Pflege
Pflege

Entscheidungsspielraum durch Gesetzgeber

Der Gesetzgeber ist in seiner sozialpolitischen Gestaltungsmöglichkeit frei und kann deshalb die Geldleistungen bei der Pflege durch einen Angehörigen niedriger taxieren und festsetzen als bei der Pflege durch hauptberufliche Pflegekräfte. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17.04.2014.
Die 3. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) war der Meinung, dass die geringere Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Privatpersonen bzw. Familienangehörige im Gegensatz zur Pflege durch berufsmäßige Pflegekräfte, weder dem Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz) noch dem Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz) ...

Weiterlesen: Pflege von Angehörigen darf gegenüber professioneller Hilfe geringer bewertet werden

Pflegeperson
Pflegeperson

Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge

Wenn ein Pflegebedürftiger durch eine ehrenamtliche Pflegeperson im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung gepflegt wird, kann die Pflegeperson Rentenversicherungspflichtig werden. Die zuständige Pflegekasse zahlt dann Rentenversicherungsbeiträge, wodurch sich die späteren Rentenansprüche entsprechend erhöhen. Es kann dadurch aber auch erst zur Realisierung eines Rentenanspruches kommen.

Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen kommt ...

Weiterlesen: Pflege und Rentenversicherungspflicht

Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung

Staatlicher Zuschuss

Aufgrund der immensen Kosten die durch die Pflege für einen pflegebedürftigen Menschen entstehen, jedoch durch die gesetzliche Pflegeversicherung meist nicht komplett abgedeckt sind, ist es nicht verwunderlich, dass Pflege-Zusatzversicherungen zu den am meisten nachgefragten Zusatzversicherungen zählen. Durch die ab Januar 2013 eingeführte staatliche Förderung von Pflege-Zusatzversicherungen wird diese Nachfrage sicher noch ansteigen. Die Regierung hat nämlich durch ...

Weiterlesen: Wissenswertes zur neuen Pflege-Zusatzversicherung

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2