logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Beitragsstundung möglich

Nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 können Sozialversicherungsträger die Beiträge nur stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die Träger der Sozialversicherungsträger verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.

Auf Grund der herrschenden Corona-Krise ist es für Arbeitgeber und Selbständigen neben den umfangreichen wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung möglich, dass die monatlich erforderlichen und abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge von den Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherungen gestundet werden.

Zu dieser Stundungsmöglichkeit hat sich auch heute der Spitzenverband der ...

Weiterlesen: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge wegen der Corona Krise

Arzneimittel
motorolka/Shotshop.com

PrEP Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) wurde in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen.

Der Begriff HIV ist im Grunde überall präsent, aber was versteht man eigentlich darunter?

Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet „Humane Immundefizien-Virus“, ins Deutsche übersetzt ist dies das menschliche Immunschwäche-Virus. Dieses Virus ruft beim Menschen eine Immunschwäche-Krankheit ...

Weiterlesen: HIV Praeexpositonsprohylaxe übernehmen Krankenkassen

Liposuktion

Leistungsansprüche auf Liposuktion bei Lipödem

Bis vor kurzem war die Fettabsaugung bzw. Liposuktion bei einem Lipödem keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bisher konnte keine Garantie gegeben werden, dass Frauen, die an einem Lipödem leiden, durch diese Operation mit Sicherheit von ihren Beschwerden befreit werden können. Es gab hierzu nämlich keine wissenschaftlich nachprüfbaren, aussagekräftigen Nachweise für die bessere Wirksamkeit einer Liposuktion im Vergleich zu einer ...

Weiterlesen: Krankenkassen bezahlen Fettabsaugung -Liposuktion- bei Lipödem

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Aktuell sind 1127 Gäste und keine Mitglieder online

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2