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Renteninformation

Für wen gilt die Ost- oder West-Rente

Zum 01.07.2017 haben alle Rentenbezieher wieder eine erhebliche Erhöhung ihrer Renten erhalten. Von den Rentenerhöhungen profitieren besonders stark die Rentner in den neuen Bundesländern. Aber wie werden die Renten eigentlich zugeordnet? Schließlich haben Millionen Rentner sowohl im Osten wie auch im Westen gelebt, gearbeitet und auch Rentenbeiträge bezahlt. Wie hoch fiel eigentlich die diesjährige (2017) Rentenerhöhung aus? Dazu ein kleines Beispiel.

Ein Rentenbezieher erhält monatlich 1000 Euro Rente. Durch die Erhöhung ab 01.07.2017 hatte sich in den alten Bundesländern bei der Rentenerhöhung ein Betrag von 19,00 Euro ergeben. In den neuen Bundesländern machte die Erhöhung sogar ...

Weiterlesen: Wann gibt es eine Ost- oder West-Rente

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

Wichtiger Hinweis:

Diese Regelung gilt nur noch bis zum 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 gibt es eine neue Anpassung bei den Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Näheres erfahren sie im Artikel "Änderungen der Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner und EM-Rentner ab 2023".

Das Flexirentengesetz soll den Übergang vom Erwerbsleben in den verdienten Ruhestand leichter machen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ...

Weiterlesen: Neue Hinzuverdienstregelung bei Erwerbsminderungsrenten ab 01.07.2017

Hinzuverdienst Rente

Neuordnung des Hinzuverdienstrechts

Wichtiger Hinweis:

Diese Regelung gilt nur noch bis zum 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 gibt es eine neue Anpassung bei den Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Altersrente. Näheres erfahren sie im Artikel "Änderungen der Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner und EM-Rentner ab 2023".

Das Flexirentengesetz, das am 13.12.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist regelt u.a. die Neugestaltung des Teilrentenrechts und Hinzuverdienstregelungen bei ...

Weiterlesen: Neue Hinzuverdienstregelung bei Altersrenten ab 01.07.2017

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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