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Rentenbescheid

Kritik an der Neugestaltung der Rentenbescheide

Die Rentenbescheide sehen künftig anders aus. Darüber hat die Deutsche Rentenversicherung in einem Newsletter vor kurzem informiert. Die neuen Rentenbescheide sollen durch eine umfassende Neugestaltung insgesamt kürzer, sortierter und dadurch für die Versicherten übersichtlicher und verständlicher erscheinen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat mit der Neugestaltung bereits im Jahr 2015 begonnen, wobei allerdings zunächst nur die Anlagen betroffen waren. Diese waren vorher nummeriert und werden fortan mit entsprechenden Bezeichnungen bezeichnet, damit der Inhalt der jeweiligen Anlage zum Rentenbescheid klarer dargestellt wird.

Im weiteren Voranschreiten der Neugestaltung, wurde dann 2016 eine teilweise Neustrukturierung und Zusammenfassung verschiedener Anlagen in Angriff genommen und umgesetzt. Die für die Rente wichtigen Regelungen und Ausführungen finden sich im Rentenbescheid bereits auf den vorderen Seiten.

Weiterführende redaktionelle Anpassungen und Änderungen wurden dann in einem dritten Schritt im Jahr 2017 vorgenommen. Hierbei wurden hauptsächlich die Anlagen, die der Darstellung der Einkommensanrechnung dienen, in einer umfassenden Anlage zusammengezogen und gebündelt. Außerdem kann man jetzt zusätzliche Erläuterungen in einigen Anlagen finden.

2018 kommt die vierte Neuerung

Durch die ständigen Neugestaltungen der Rentebescheide seit 2015 wurde die Übersicht für die Versicherten bei ihren Rentenbescheide sicherlich nicht unbedingt erleichtert. Doch nun folgt bereits die nächste Umgestaltung durch die Deutsche Rentenversicherung. Eine Neuordnung und Sortierung der Anlagen zum Rentenbescheid. Hier kann man natürlich über den Nutzen geteilter Meinung sein und sich auch fragen: Musste das nun auch noch sein. Eine bessere Verständlichkeit der Bescheide für die Versicherten wurde hierdurch nicht unbedingt erreicht.

Anlagen zur Rentenberechnung fallen weg

Doch die Neugestaltung der Rentenbescheide endet nicht mit der Umgestaltung bei den Anlagen, es erfolgt auch eine Verkürzung der Rentenbescheide. Ziel war hier natürlich die Rentenbescheide kurz, knapp und weniger umfangreich zu gestalten. Doch diese radikale Einkürzung ist nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Versicherten. Bei genauerem Hinsehen stellt man nämlich fest, dass künftig bestimmte Anlagen dem Rentenbescheid nicht mehr generell angefügt werden. Versicherte die einen ausreichend begründeten und rechtmäßig gesicherten Rentenbescheid haben möchten, der auch nachvollziehbar sein soll, sind künftig gezwungen die hierfür nötigen Anlagen im Nachhinein noch selbst anzufordern.

Gerade der Wegfall aller Anlagen über die Ermittlung der Entgeltpunkte erscheint in diesem Zusammenhang als sehr großes Problem. Durch diesen Schritt ist für die Versicherten die Erhebung der Entgeltpunkte und somit die Ermittlung des Faktors der Rentenformel nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar.

Doch all diese, zum Teil nicht nachvollziehbaren Änderungen, sollen noch nicht alles gewesen sein. Es stehen noch weitere Neuerungen bevor. Hoffentlich wird durch diese die Nachvollziehbarkeit der Rentenberechnung bzw. der Rentenbescheide nicht noch mehr in Mitleidenschaft gezogen.

Rentenberater sollten den Rentenbescheid prüfen

Sie sehen, dass die vielen Änderungen und Neugestaltungen bei den Rentenbescheiden keinesfalls zu einer besseren Übersichtlichkeit für den versicherungsrechtlichen Laien geführt haben. Deshalb ist es sehr wichtig den Rentenbescheid durch einen unabhängigen Gutachter, nämlich einen gerichtlich registrierten Rentenberater durchsehen und überprüfen zu lassen.

Wenden Sie sich deshalb zur genauen und sachgerechten Prüfung an einen zugelassenen Rentenberater, der ihre Ansprüche auch gegenüber der Rentenversicherung durchsetzen kann.

Die Rentenberatung Kleinlein & Partner ist hier der richtige Ansprechpartner. Zielgerichtet und kompetent sind wir gerne für Sie da und vertreten Sie in außergerichtlichen Widerspruchsverfahren und auch vor den Gerichten.

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