Rentenversicherung
Rente mit 63 und Hartz IV
Grundsätzlich muss jemand, der Hartz IV bezieht, die Rente mit 63 beantragen, wenn er die Altersgrenze erreicht, auch wenn er Abschläge in Kauf nehmen muss. Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu in seinem Urteil vom 09. August 2018 aber jetzt Ausnahmen festgelegt.
Die „Zwangsverrentung“ von Hartz-IV-Beziehern war Grund für eine Entscheidungsfindung durch das BSG. In seiner Urteilsbegründung sagte das BSG, dass ein älterer Arbeitsloser nicht verpflichtet ist, mit 63 Jahren eine Rente mit hohen Abschlägen zu beantragen, wenn er einige Monate später eine Altersrente ohne irgendwelche Abschläge beanspruchen kann – Urteil des BSG vom 09.08.2018/AZ: B 14 AS 1/18 R.
Hierzu regelt auch § 12 a des ...
Verhinderung von Rentenabschlägen
Damit Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente vermieden werden können, bietet der § 187 a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragszahlung. Durch diese Vorschrift können Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenabschläge, und damit finanzielle Verluste ausgleichen. Damit der Versicherte die Beiträge einzahlen kann, muss er erklären, dass er eine Altersrente vorzeitig erhalten ...
Weiterlesen: Rentenabschläge vermeiden -Beitragszahlungen bei vorzeitiger Rente-
RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz beschlossen. Kerninhalte dieses Gesetzes werden sein:
- Garantie des Rentenniveaus und des Rentenversicherungsbeitrags bis zum Jahr 2025
- Höhere Erwerbsminderungsrenten
- Erweiterte Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder
- Erweiterung der Gleitzone ...
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