logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Hinzuverdienstgrenze 2021
Zerbor/Shotshop.com

Erweiterte Hinzuverdienstgrenze wg. Corona Pandemie

Die Rechtsgrundlage für die Hinzuverdienstgrenze von Altersfrührentner ist grundsätzlich in § 34 Sozialgesetzbuch Teil 6 (SGB VI) geregelt. Altersfrührentner sind die Personen, die vor erreichen der Regelaltersgrenze eine vorzeitige Altersrente erhalten.

Im Hinblick auf die herrschende Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber schon für 2020 eine deutliche Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für diesen Personenkreis beschlossen. Für diese Sonderregelung wurde extra der § 302 Abs. 8 SGB VI geschaffen.

Damit soll die Weiterarbeit oder Aufnahme einer Beschäftigung für Rentner ohne einer Rentenkürzung erreicht werden. Für 2020 lag demnach die Hinzuverdienstgrenze für Rentner die ...

Weiterlesen: Hinzuverdienstgrenzen für Altersfrührentner in 2021

Rentenerhöhung
TunedIn61/Shotshop.com

Erhöhung nur in den neuen Bundesländern

Eigentlich müssten die Renten wegen des relativ starken Einbruchs der Wirtschaft in diesem Jahr sinken, wenn es nicht eine Garantie zur Rentenstabilisierung gäbe.

Diese Rentengarantie sorgt dafür, dass die Renten auf einem stabilen Niveau erhalten bleiben. Allerdings, führte der alternierende Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel aus, dass sich die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland im kommenden ...

Weiterlesen: Rentenerhöhung 2021

Grundrente
stadtratte/Shotshop.com

Allgemeines zur Grundrente

Der Deutsche Bundestag hat am 02.07.2020 die Einführung der Grundrente beschlossen. Am 03.07.2020 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Somit tritt das Gesetz zur Grundrente (Grundrentengesetz) am 01.01.2021 in Kraft. Sie soll Menschen im Alter zu einer auskömmlichen Rente verhelfen. Rechtsgrundlage für die Grundrente wird § 76g des Sozialgesetzbuches Teil VI (SGB VI) sein. Wichtig dabei ist zu wissen, dass es sich bei der Grundrente um keine eigenständige ...

Weiterlesen: Die neue Grundrente

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Aktuell sind 510 Gäste und keine Mitglieder online

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2