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Unzulässige Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 02.09.2009, Az. 1 BvR 1997/08 eine Verfassungsbeschwerde eines kinderlosen Mannes gegen den um 0,25 v.H. höheren Beitragsaufschlag in der Pflegeversicherung gegenüber Versicherte mit Kindern nicht angenommen.
Zum Fall
Der Versicherte war verheiratet und hatte keine Kinder. Mit Einführung des Kinderberücksichtigungsgesetzes musste der Mann seit dem 01.01.2005 einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag wegen Kinderlosigkeit bezahlen. Er machte geltend, dass seine Frau keine Kinder bekommen könne und er gegenüber Versicherten mit Kindern benachteiligt wäre. Diese Tatsache würde gegen das Grundgesetz der Gleichbehandlung verstoßen und sei verfassungswidrig ...
Weiterlesen: Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung zulässig
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Pflege erhöht die Rente
Für die ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen ist ein besonderer Versicherungsschutz in der Rentenversicherung vorgesehen. Zur Verbesserung der sozialen Sicherung der Pflegepersonen entrichten die Pflegekassen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen.
Leistungen aus ...
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Gesetzliche Regelung für den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung
Für Stiefeltern und Adoptiveltern war es in der Vergangenheit rechtlich nicht eindeutig, ob dieser Personenkreis einen Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 % in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu zahlen haben.
Die Krankenkassen waren bisher der Meinung, dass für Stief- und Adoptiveltern ein Kinderlosenzuschlag dann entfällt, wenn für das Kind, das in die Familie aufgenommen wurde, noch ein Anspruch auf die ...
Weiterlesen: Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung, Stief- und Adoptiveltern
Pflegeversicherung News
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