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Soziale Absicherung der Pflegepersonen

Pflege erhöht die Rente

Für die ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen ist ein besonderer Versicherungsschutz in der Rentenversicherung vorgesehen. Zur Verbesserung der sozialen Sicherung der Pflegepersonen entrichten die Pflegekassen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen.

Leistungen aus der Pflegeversicherung erforderlich

Eine weitere Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht der Pflegeperson ist, dass der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat ...

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Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung, Stief- und Adoptiveltern

Gesetzliche Regelung für den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung

Für Stiefeltern und Adoptiveltern war es in der Vergangenheit rechtlich nicht eindeutig, ob dieser Personenkreis einen Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 % in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu zahlen haben.
Die Krankenkassen waren bisher der Meinung, dass für Stief- und Adoptiveltern ein Kinderlosenzuschlag dann entfällt, wenn für das Kind, das in die Familie aufgenommen wurde, noch ein Anspruch auf die ...

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Beitragszuschlag für ungewollte Kinderlosigkeit

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27.02.2008 (Az. B 12 P 2/07 R) nochmals festgestellt, dass die Erhebung des Beitragszuschlages um 0,25 % in der gesetzlichen Pflegeversicherung seit dem 01.01.2005 für kinderlose und nach Vollendung des 23. Lebensjahres, rechtmäßig ist.

Zum Fall

Aus medizinischen Gründen konnte die Ehefrau des Versicherten keine Kinder bekommen. Aus diesem Grund hatte der Ehemann gegen die Erhebung des ...

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Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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