Pflegeversicherungsbeitrag wird auf 2,35 bzw. 2,6 Prozent erhöht
In der sozialern Pflegeversicherung wird ab 01.01.2015 der Beitragssatz auf 2,35 bzw. 2,60 Prozent bei kinderlosen Versicherten erhöht, was für Versicherte eine Mehrbelastung von 0,3 Prozent bedeutet.
Die Leistungserhöhungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes machen diese Erhöhung notwendig um eine ausreichende Finanzierung zu gewährleisten. Die Beitragserhöhungen bedeuten für die Pflegeversicherung Mehreinnahmen in Höhe von ca. 3,6 Milliarden Euro, wobei 2,4 Milliarden Euro direkt für die höheren Leistungen und 1,2 Milliarden Euro für den neu eingerichteten Pflegevorsorgefonds verwendet werden. Dieser Pflegevorsorgefonds soll dazu dienen, die erwarteten Beitragserhöhungen abzudämpfen, die bei Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter, ab 2035 auf die Pflegeversicherung zukommen werden.
Beiträge durch Arbeitnehmer und Rentner
Die Beiträge zur Pflegeversicherung der Beschäftigten werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gezahlt, was durch die Beitragserhöhung ab 01.01.2015 eine Belastung von 1,175 Prozent für beide Parteien bedeutet. Der zusätzliche Beitrag von 0,25 Prozent für Kinderlose ist von diesen alleine zu tragen, woraus sich hier ein Beitrag von 1,425 Prozent ergibt.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner müssen von diesen vollständig alleine bezahlt werden, da der Rentenversicherungsträger hier keinen Anteil übernimmt. Die Beitragserhöhung muss also von den Rentnern alleine getragen werden, was natürlich zu einer Minderung ihrer Netto-Rente führt.
Nochmalige Beitragssatzerhöhung zu erwarten
Wegen der geplanten Pflegestärkungsgesetze sind Beitragssatzerhöhungen in einer Gesamthöhe von 0,5 Prozent unumgänglich. So werden nach der ersten Beitragserhöhung ab 2015 die Beiträge bei Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes um weitere 0,2 Prozent erhöht, was noch in der laufenden Legislaturperiode, also bis spätestens 2017 erfolgen soll.
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