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fester Abgabetermin für Arbeitgeber

Am 01.01.2008 tritt zum größten Teil das Sozialversicherungsänderungsgesetz in Kraft. Dadurch ergibt sich beim Abgabetermin der Beitragsnachweise eine wichtige Änderung, die insbesondere für Arbeitgeber gilt.

Was ändert sich?

Die Einreichungsfrist für die Beitragsnachweise war bisher in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Diese individuelle Verfahrensweise entfällt zum 31.12.2007. Ab dem 01.01.2008 müssen die Beitragsnachweise vom Arbeitgeber spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge des aktuellen Monats abgegeben werden. Eine abweichende Regelung ist nicht mehr möglich.
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden ...

Weiterlesen: Beitragsnachweis

Beurteilung der Beitragspflicht

Seit Januar 2007 ist die sog. Pendlerpauschale für den Weg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer der Entfernung von der Steuer absetzbar.
Nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 23.08.2007 (AZ: VI B 42/07) seine Bedenken gegen diese Regelung angemeldet hatte, wird im Jahr 2008 das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.
Auf Grund dieser Entwicklung hat das Bundesministerium für Finanzen am 04.10.2007 (AZ: IV A 4 – ...

Weiterlesen: Fahrkostenzuschüsse des Arbeitgebers

Der Weg zur Kostenübernahme

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen umfasst auch die Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (Inseminationsbehandlung und In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer). Betroffene haben auf diese Leistung einen Rechtsanspruch darauf, da sich hier um eine Regelleistung handelt.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich, damit eine Kostenübernahme überhaupt erfolgen ...

Weiterlesen: Künstliche Befruchtung

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