Krankenversicherung
Allgemeines
Das Krankengeld ist eine feste Größe im Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse. Es gewährleistet die soziale Absicherung bzw. die Sicherstellung des Lebensunterhaltes in den Fällen, wenn es Menschen aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, für sich selbst zu sorgen.
Ein Hauptgrund dafür ist die eingetretene Arbeitsunfähigkeit. Neben der Arbeitsunfähigkeit gibt es auch noch andere Merkmale, die es dem Einzelnen nicht möglich macht, seinen Lebensunterhalt auf Grund einer Arbeitsleistung selbst zu bestreiten.
Leistungsauslösende Tatbestände
Ein Krankengeldanspruch besteht in folgenden Fällen:
- Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit
- ambulanter, teilstationärer, voll-, vor-, nachstationärer ...
Ausgleich für eine drohende Altersarmut
Rentner denen es finanziell nicht besonders gut geht haben oft die Befürchtung, dass ihnen künftig die Altersarmut droht. Sie scheuen dabei auch den Gang zum Sozialamt. Sei es aus (falscher) Scham oder aus der Sorge heraus, dass das Sozialamt auf nahe Angehörige Rückgriff nimmt.
Damit Rentner nicht in diese Armut driften hat der Gesetzgeber sich diesem Problem angenommen und schon im Jahre 2003 die Grundsicherung eingeführt. Die Grundsicherung ...
ohne qualifizierte Prüfung ist falsch!
Obwohl eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, dürfen die Krankenkassen nicht einfach nach Aktenlage die weitere Krankengeldzahlung ablehnen.
Stattdessen sind die Kassen verpflichtet, ausführliche medizinische Ermittlungen durchzuführen.
Dazu ist es erforderlich, dass der behandelnde Arzt über den Gesundheitszustand des Versicherten befragt wird und eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ...
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