logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Arbeitslosengeld

Krankenversicherungsschutz während Sperrzeit ab 01.08.2017

Krankenversicherungspflicht während einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit beginnt seit dem 1.8.2017 nicht mehr erst mit Beginn des 2. Monats, sondern bereits mit dem ersten Tag der Sperrzeit. Außerdem werden Änderungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes beim Krankengeldanspruch umgesetzt und damit bestehende Lücken geschlossen.

Das Sozialgesetzbuch, und hier der § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, sieht vor, dass Personen in der Zeit für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Auch während einer Sperrzeit besteht Versicherungspflicht ...

Weiterlesen: Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld Sperrzeit

Waisenrentner

Neue Regelungen ab Januar 2017

Das neue E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) hat dafür gesorgt, dass ab Januar 2017 einige Änderungen bei der Versicherungs- und Beitragspflicht umgesetzt wurden. So wurden beim Krankenversicherungsschutz von Waisenrentnern Neuregelungen umgesetzt, die für finanzielle Erleichterungen bei den Versicherten sorgen. Außerdem sorgt ein neuer Versicherungspflichttatbestand für Verbesserungen hinsichtlich ...

Weiterlesen: Versicherungs- und Beitragspflicht bei Waisenrentner neu geregelt

Krankenversicherung

Pauschale Anrechnung für jedes Kind auf Vorversicherungszeit

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) tritt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nur dann ein, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel (9/10) der zweiten Hälfte des Zeitraums eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine Familienversicherung nach § 10 SGB V oder § 7 KVLG 1989 ...

Weiterlesen: Änderungen bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2