Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Wiedereinführung der Parität beim Beitrag beschlossen
Das Gesetz zur Beitragentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) wurde am 18.10.2018 im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Durch die neue Gesetzesregelung wird die hälftige, also paritätische Beitragstragung wieder eingeführt. Das heißt, dass die Krankenkassenbeiträge wieder von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte übernommen werden müssen.
Aber nicht nur die paritätische Beitragstragung wird durch das neue Gesetz wieder eingeführt, es werden auch die künftigen Zusatzbeiträge bzw. deren Verhältnis zu ...
Obligatorische Anschlussversicherung
Der Gesetzgeber hat mit dem § 188 Abs. 4 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Versicherte nach dem Ausscheiden aus einer Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung eine obligatorische, also automatische Anschlussversicherung eingeführt. Mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ vom 15.078.2013 wurde diese Rechtsvorschrift eingeführt, in Kraft getreten ist sie dann am ...
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