Pflegestärkungsgesetz II Pflegeversicherung
Zum 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Damit werden erhebliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie den Pflegekräften geschafften. Außerdem wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig wird es anstatt Zum 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Damit werden erhebliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie den Pflegekräften geschafften. Außerdem wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig wird es anstatt 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade geben. Dabei werden Menschen mit Demenz besser berücksichtigt. In dieser Rubrik erhalten Sie alle Informationen zum neuen Recht ab dem 01.01.2017. Das Leistungsrecht bis zum 31.12.2016 können Sie der Rubrik Leistungen entnehmen.
Vorteile des Pflegestärkungsgesetzes II
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden umfangreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte ab dem 01.01.2017 in Kraft treten. Verantwortliche und maßgebliche Grundlage hierfür ist der neu geschaffene Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument durch den Medizinischen Dienst. In Zukunft geht es uneingeschränkt um die Feststellung inwieweit der Pflegebedürftige noch seine Selbständigkeit oder ...
Weiterlesen: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ab dem 01.01.2017
Erhöhung Beitragssatz
Ab 01.01.2017 gilt in der Pflegeversicherung ein um 0,2 Prozent höherer Beitragssatz. Er beträgt dann 2,55 Prozent und für Kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr 2,80 Prozent, da hier der zusätzliche Kinderlosenzuschlag zu zahlen ist.
Der § 55 Elftes Buch Sozialgesetzbuch regelt den Beitragssatz bundeseinheitlich für alle Pflegekassen im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen.
Anhebung unumgänglich
Hintergrund für die Beitragsanpassung ab 01.01.2017 um0,2 ...
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