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Zum 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Damit werden erhebliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie den Pflegekräften geschafften. Außerdem wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig wird es anstatt Zum 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Damit werden erhebliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie den Pflegekräften geschafften. Außerdem wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig wird es anstatt 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade geben. Dabei werden Menschen mit Demenz besser berücksichtigt. In dieser Rubrik erhalten Sie alle Informationen zum neuen Recht ab dem 01.01.2017. Das Leistungsrecht bis zum 31.12.2016 können Sie der Rubrik Leistungen entnehmen.

Pflegestärkungsgesetz II

Förderung der Selbständigkeit

Befragungen haben ergeben, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland auch im Alter oder bei Krankheit lieber zu hause selbständig leben möchte. Mit dem Grundsatz Reha vor Pflege (analog dem Grundsatz in der Rentenversicherung „Reha vor Rente“) setzt das Pflegestärkungsgesetz II ein wichtiges Zeichen. Das Gesetz orientiert sich dabei sehr stark auf den Bereich der Rehabilitation und möchte die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Menschen sichern. Dabei geht es um den Erhalt der vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten der Pflegebedürftigen. Dabei geht es in der neuen Begutachtungsform auch darum, welche Vorteile ein Pflegebedürftiger durch Maßnahmen der Rehabilitation erreichen kann. In diesem ...

Weiterlesen: Vorzüge durch das Pflegestärkungsgesetz II

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