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Pflegeversicherung

Seit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes zum Beginn des Jahres 1995 ist die Bedeutung der Pflegeversicherung kontinuierlich angewachsen.

Die Pflegeversicherung wird unter der Bezeichnung „Soziale Pflegeversicherung“ als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung durchgeführt. Etwa 2,1 Millionen Menschen erhalten jeden Monat Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Pflegebedürftig zu werden ist immer ein gravierender Einschnitt im Leben eines Menschen. Es ist die Aufgabe der Pflegeversicherung, das Risiko der Pflegebedürftigkeit wirtschaftlich für den einzelnen abzumildern. Hierzu gehört auch eine umfassende Beratung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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