Neue Anpassungswerte
Die Sozialversicherungswerte, die für die Ermittlung von Beiträgen und Leistungen maßgeblich sind, werden für das Jahr 2017 erneut ansteigen. Ausschlaggebend hierfür ist die Entwicklung der Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung auch im kommenden Jahr wieder angehoben. Wie das Bundesministerium bereits mitgeteilt hat, bleibt der durchschnittliche Beitragssatz in der Krankenversicherung bei 14,6 Prozent stabil. Der durchschnittliche zusätzliche Beitragssatz den jede Krankenkasse individuell noch erheben kann bleibt wie im Jahr 2016 bei 1,1 Prozent. Bedingt durch das Pflegestärkungsgesetz II und der damit verbundenen Ausweitung der Leistungen erhöht sich der Pflegebeitrag ab 2017 um 0,2 Prozentpunkte.
Bezugsgröße
Monatlich 2.975,00 € (West) und 2.660,00 € (Ost)
Jährlich 35.700,00 € (West) und 31.920,00 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich 4.350,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 52.200,00 € (bundeseinheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Monatlich 6.350,00 € (West) und 5.700,00 € (Ost)
Jährlich 76.200,00 € (West) und 68.400,00 € (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 4.800,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 57.600,00 € (bundeseinheitlich)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich 4.350,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 52.200,00 € (bundeseinheitlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich 450 € (bundeseinheitlich)
Geringverdienergrenze Azubis
Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)
Familienversicherung Grenzbetrag
Monatlich 425,00 €
Kalendertägliches Höchstregelentgelt
Krankenversicherung: 145,00 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 211,67 € (West) und 190,00 € (Ost)
Krankengeld-Höchstbetrag
101,50 € (bundeseinheitlich)
Beitragssätze bundesweit
Krankenversicherung
14,6 % allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag (durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1 %)
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung
2,55 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (2,80 %)
Rentenversicherung
18,7 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %