Versicherungslücken schließen
In steter Regelmäßigkeit erhalten Versicherte von der Deutschen Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf zugesandt. Darin enthalten sind alle gespeicherten Versicherungszeiten, die später ausschlaggebend für die Höhe der Rente sind. Darin enthaltene Lücken sind so schnell wie möglich zu schließen, damit wichtige rentenrechtliche Zeiten nicht verloren gehen.
Nachweise erforderlich
Fehlende Versicherungszeiten werden mit entsprechenden Nachweisen als Beweismittel geschlossen. Eine rückwirkende Meldung ist grds. immer möglich. Diese sollte aber rechtzeitig erfolgen, damit bestimmte Unterlagen von früheren Arbeitgebern, Krankengeldbezugszeiten durch die Krankenkasse oder auch Zeiten der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit durch Ablauf bestimmter Aufbewahrungsfristen nicht im Laufe der Zeit verloren gegangen sind.
Auch gelten als Nachweise entsprechende Arbeitsverträge, Schulbescheinigungen wie Zeugnisse, Ausbildungsnachweise wie z.B. Prüfungszeugnis, diverse Krankheitsbescheinigungen oder Bewilligungsbescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld.
Bürokratischer und komplizierter Ablauf
Eine durchzuführende Kontenklärung ist oftmals eine komplexe und schwierige Angelegenheit, die Versicherte oftmals davon abschrecken die notwendigen Anträge auszufüllen. Werden Fehlzeiten einfach so akzeptiert bedeutet dies unter Umständen eine deutliche Renteneinbuße. Aus diesem Grund stehen Ihnen von den Rentenversicherungsträgern unabhängige und registrierte Rentenberater zur Klärung ihres Rentenversicherungskontos zur Verfügung. Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert.