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Koalitionsvertrag

Die Führung von CDU, CSU und SPD haben nach langen und schweren Verhandlungsrunden einen gemeinsamen Koalitionsvertrag ausgehandelt, der am 27.11.2013 unterschrieben wurde. In der Gesundheits- und Rentenpolitik habe man dahingehend Schwerpunkte setzen wollen, die eine Finanzierung des Gesundheitssystems möglich macht und den künftigen Rentnern zum einen eine höhere Rente garantiert aber auch zum anderen Anreize bietet den Beginn der Rente in Eigenverantwortung besser gestalten zu können.

Nachfolgend informiert Sie die Rentenberatung Kleinlein & Partner über die wesentlichen Inhalte des Koalitionsvertrages zur Renten und Gesundheitspolitik:

Rente mit 63

Bisher konnten Beschäftigte bei Vollendung des 65. Lebensjahres und Erfüllung von 45 Beitragsjahren eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen. Diese Vertrauensschutzregelung wird zum 01.07.2014 erweitert. Bei 45 Beitragsjahren, inkl. zurückgelegter Zeiten der Arbeitslosigkeit, kann bereits ab dem 63. Lebensjahr eine abschlagsfreie Rente beantragt werden. Wegen der grds. Rente mit 67 soll diese Möglichkeit der abschlagsfreien Rente schrittweise von 63 Jahre auf 65 Jahre angehoben werden.

Erwerbsminderungsrente

Die künftige Bundesregierung plant eine Verbesserung der Rentenansprüche für Erwerbsgeminderte. Demnach sollen u.a. die Zurechnungszeiten nicht nur bis zum 60. sondern bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt werden. Eine Zurechnungszeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem vollendeten 60. künftig 62. Lebensjahr. Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.

Lebensleistungsrente

Voraussichtlich ab dem Jahr 2017 wird eine sog. Mindestrente eingeführt. Geplant ist, wer 40 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und im Rentenalter trotzdem weniger als 30 Rentenpunkte hat, durch staatliche Anhebung eine Mindestrente erhalten soll. Gedacht ist dabei an Geringverdiener, Versicherte die ihre Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.

Evtl. zurückgelegte Versicherungszeiten im Rahmen einer Arbeitslosigkeit werden bis zu fünf Jahre berücksichtigt.

Mütterrente

Mütter die ihre Kinder vor 1992 erzogen haben, erhalten bereits ab 2014 einen Rentenaufschlag von einem Entgeltpunkt (je Kind ca. 28,-- €). Grund der gesetzlichen Neuregelung ist die Tatsache, dass bisher bei Geburten vor 1992 die Kindererziehungszeit nur für ein Jahr berücksichtigt wurde. Für die Geburten ab 1992 beträgt die Anrechnungszeit sogar drei Jahre.

Psychotherapeutische Versorgung

Die großen Koalitionspartner möchten hier eine Reduzierung der Wartezeit erreichen und die Möglichkeit für ein kurzfristiges Angebot zur Kurzzeittherapie schaffen. Das Antrags- und Gutachterverfahren soll vereinfacht werden und die Gruppentherapie vorantreiben. Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeuten werden überprüft und ggf. angepasst.

Kürzere Wartezeiten beim Arztbesuch

Bei der zeitnahen Vergabe von Arztterminen soll es künftig keinen großen Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versicherten mehr geben. Die Wartezeit beim Arzt muss nach Ansicht der künftigen Regierung deutlich reduziert werden. Angedacht ist die Einführung von Terminservicestellen, die bei einer Überweisung zum Facharzt eine zeitnahe Terminierung koordinieren sollen. Vom Grundsatz her muss der Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt erhalten.

Finanzierung

Der allgemeine Beitragssatz wird auf einheitliche 14,6 % festgesetzt. Gesetzlich festgeschrieben wird dabei der Arbeitgeberbeitrag auf 7,3 %. Der bisher vom Versicherten getragene Sonderbeitrag von 0,9 % entfällt. Im Gegenzug erhalten die Krankenkassen ihre Beitragssatzautonomie wieder zurück und können zuzüglich zu den 14,6 % einen Zusatzbeitrag festlegen, der vom Versicherten alleine zu tragen ist.

Pflegeversicherung

Innerhalb der Legislaturperiode möchte man einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen, bei denen Demenzkranke eine bessere Berücksichtigung und Würdigung erhalten sollen. Durch die Einrichtung von persönlichen Budgets soll eine flexible Verbesserung bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege erreicht werden. Ziel soll dabei die Pflege in den eigenen vier Wänden sein.

Spätestens zum 01.01.2015 wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,3 % erhöht. Später soll eine weitere Erhöhung um 0,2 % erfolgen, so dass es dann innerhalb der Legislaturperiode zu einer Beitragssatzerhöhung von 0,5 % kommt.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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