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Rentenversicherungskonto auch online abrufbar

Renteninformation

Für jede gesetzlich rentenversicherte Person führt der zuständige Rentenversicherungsträger ein Versicherungskonto. In diesem Konto werden alle rentenrechtlich relevanten Zeiten gespeichert. Für die Berechnung einer Rente ist es wichtig, dass dieses Konto lückenlos geklärt ist.
Grundsätzlich sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, den Versicherten jährlich eine Renteninformation zukommen zu lassen. In dieser sind die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rentenanwartschaften aufgelistet. Ältere Versicherte erhalten statt der Renteninformation alle vier Jahre eine Rentenauskunft, die detailliertere Informationen enthält. Renteninformationen und Rentenauskünfte können Versicherte auch jederzeit auf schriftlichen oder telefonischen Antrag über den Postweg erhalten.

Klärung des Versicherungskontos

Sollten in einem Versicherungskonto Zeiten fehlen, ist eine Klärung des Kontos erforderlich. Diese Klärung kann formlos, durch Einreichen entsprechender Belege beim Rentenversicherungsträger, oder durch eine sogenannte Kontenklärung erfolgen. Nach der Klärung des Kontos erhält der Versicherte eine aktuelle Information über den Stand seines Versicherungskontos.

Informationen online

Mittlerweile haben Versicherte die Möglichkeit, einen Versicherungsverlauf oder eine Renteninformation online abzurufen. Das bedeutet, dass der Versicherte über die Homepage des Rentenversicherungsträgers eine Information direkt aus seinem Versicherungskonto erhält. Für das Abrufen einer Information über das Internet ist es erforderlich, sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger eindeutig zu identifizieren. So wird verhindert, dass fremde Personen Einblick in ein Versicherungskonto bekommen können.

Nachweis der Identität

Der Identitätsnachweis erfolgt auf elektronischem Weg. Der Versicherte benötigt eine Signaturkarte, quasi die elektronische Unterschrift für das Internet. Diese Signaturkarte ist bei sogenannten Trustcentern erhältlich. Ebenfalls für die elektronische Unterschrift geeignet ist der neue Personalausweis mit Chipkarte, sofern die elektronische Identität (eID) freigeschaltet ist.
Mithilfe der elektronischen Unterschrift ist es zudem möglich Anträge, zum Beispiel einen Rentenantrag, beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.

Kontenklärung

Sind rentenwirksame Zeiten im Rentenversicherungskonto nicht enthalten sollte man unbedingt eine Kontenklärung durchführen lassen. Mit diesem Verfahren können wichtige Zeiträume nachgemeldet werden und erhöhen so später die Rente.
Unterstützung erhalten Sie dabei von unabhängigen und registrierten Rentenberatern. Diese überprüfen auch Ihre Rentenbescheide auf Richtigkeit. Diese Prüfung ist sinnvoll, denn oftmals wurde die Rentenberechnung falsch durchgeführt und den künftigen Rentnern entstehen dadurch erhebliche Renteneinbußen.
Hier haben Sie die Möglichkeit mit dem Rentenberater Marcus Kleinlein Kontakt aufzunehmen. Dieser übernimmt qualifiziert die Überprüfung ihres Rentenbescheides oder führt ein Kontenklärungsverfahren durch.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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