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Berechnung der Rente

Zur Berechnung der späteren Rente werden Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert benötigt. Auch wenn es auf Anhieb schwierig erscheint ist diese Rechnung ganz einfach.

Entgeltpunkte

 

Den größten Bestandteil der Rente bilden Entgeltpunkte, die man in Zeit der Erwerbstätigkeit gesammelt hat. Zu diesen Entgeltpunkten wird für jedes Kalenderjahr der persönliche Jahresbruttoverdienst mit dem durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten im Kalenderjahr verglichen. Alle die durchschnittlich verdienen – etwa 30.084 EUR – bekommen einen Entgeltpunkt, höher oder niedrig Verdiener bekommen entsprechend mehr oder weniger. Pro Jahr sind nicht mehr als zwei Entgeltpunkte möglich, denn alle die mehr als 63.600 EUR im Jahr verdienen, zahlen für darüber liegende Teile keine Beiträge mehr und bekommen dafür keine Rente.

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor passt die Rente an das Alter des Rentenbeginns an. Bei einem Rentenbeginn mit 65 beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Bei vorzeitigem Rentenbeginn z. B. mit 64 Jahren liegt der Zugangsfaktor nur noch bei 0,964 und fällt somit geringer aus.

Rentenartfaktor

Die Funktion der Rente, also z.B. eine Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung, wird durch den Rentenartfaktor bestimmt und mit 1,0 gewertet. Dieser Wert soll das frühere Einkommen ersetzen. Andere Renten wie z.B. die Witwenrente mit 0,55 liegen unter dieser Wertung.

Der aktuelle Rentenwert

Rentnerinnen und Rentner nehmen durch den aktuellen Rentenwert an der durchschnittlichen Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer teil. Aktuell gibt es pro Entgeltpunkt im Monat in den neuen Bundesländern 23,09 EUR und in den alten Bundesländern 26,27 EUR.

Rentenformel

Mit den genannten Faktoren ergibt sich die folgende Rentenformel für einen „Standardrentner“ in den alten Bundesländern = 45 (Jahre) x 1,0 (Zugangsfaktor) x 1,0 (Rentenartfaktor) x 26,27 EUR (aktueller Rentenwert). Der „Standardrentner“ würde somit 1.182,15 EUR Bruttomonatsrente erhalten. Hiervon muss dann nur noch der Beitrag zur Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherungsbeitrag, der derzeit bei 1,7 Prozent liegt, abgezogen werden um die Nettorente zu berechnen.

Rentenberater helfen

Ein uneingeschränktes Vertrauen, dass der Rentenbescheid bzw. die Berechnung der Rente richtig sein muss, könnte für Sie erhebliche finanzielle Einbußen haben. Lassen Sie deshalb Ihren Rentenbescheid auf mögliche Fehler überprüfen. Hierfür stehen Ihnen unabhängige vom Amts- bzw. Landgericht zugelassene Rentenberater zur Verfügung. Rentenberater verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse Ihren Rentenbescheid auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen und ggf. Ihren finanziellen Nachteil wieder auszugleichen.
Der Rentenberater Marcus Kleinlein steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.


 

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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