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Rentenerhöhung

Deutlicherer Rentenanstieg im Osten gegenüber dem Westen

Das Statistische Bundesamt und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben die Steigerungsraten bei den Renten ab 01. Juli 2017 mitgeteilt. Die gesetzlichen Renten steigen ab 01.07.2017 wie folgt:

    In den alten Bundesländern um 1,9 Prozent

    In den neuen Bundesländern um 3,59 Prozent

Der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern beträgt dann 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwertes in den alten Bundesländern, bisher lag dieser Wert bei 94,1 Prozent.

Zur Erhöhung der gesetzlichen Altersbezüge erklärte die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: "Die umlagefinanzierte Rente ist und bleibt die zentrale Säule unseres Alterssicherungssystems - gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen auch dieses Jahr die Renten spürbar. Gute Löhne und ein hoher Beschäftigungsstand sorgen weiter für eine stabile Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Renten folgen den Löhnen - im Alter profitieren damit die, die die gesetzliche Rente zuvor erarbeitet und mit ihren Beiträgen getragen haben. So funktioniert der Generationenvertrag. Wir werden dieses System auch in Zukunft stabil, verlässlich und gerecht halten. Auch die Generationen der Zukunft sollen darauf vertrauen können."

Zu der höheren Rentensteigerung im Osten kommt es wegen der höheren Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern. Daraus folgt dann auch eine Verbesserung der Grundlagen für ein einheitliches Rentenrecht in allen Bundesländern. Der Entwurf des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes sieht ab dem 1. Juli 2018 auch eine Anpassung des zurzeit gültigen Rentenwertes in den neuen Bundesländern an den Rentenwert in den alten Bundesländern in insgesamt sieben Schritten vor. Ab 01. Juli 2024 soll dann in ganz Deutschland ein einheitlicher Rentenwert gültig sein.

Fakten

Die durchzuführenden Rentenanpassungen sind immer an die jeweilige Lohnentwicklung gebunden. Zurzeit beträgt die Lohnsteigerung 2,06 Prozent in den alten Bundesländern und 3,74 Prozent in den neune Bundesländern. Sie gründet sich auf die vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Daten zur Lohnentwicklung aufgrund der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Berücksichtigt wird hierbei die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte aller Versicherten die für die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen werden. Bei diesen Daten werden jedoch Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen, also die so genannten „Ein-Euro-Jobs“ nicht berücksichtigt.

Maßgeblich entscheidend für die Anpassung der Renten ist auch der Nachhaltigkeitsfaktor. Hierbei handelt es sich um das zahlenmäßige Verhältnis der Rentenbezieher zu den Beitragszahlern, dies beträgt im Jahr 2017 lediglich 0,14 Prozent und wirkt sich deshalb etwas abschwächende auf die Erhöhung bei den Renten aus.

Ein weiterer Faktor bei den Rentenanpassungen ist der so genannte Faktor „Altersvorsorgeaufwendungen“. Dieser führt dazu, dass die Veränderungen der Aufwendungen aller Arbeitnehmer bei der Bildung ihrer Altersvorsorge nahtlos auf die Anpassung bei den Renten übertragen werden. Der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen kommt allerdings in diesem Jahr bei den Rentenanpassungen nicht zum Tragen. Dies hat damit zu tun, dass sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2016 nicht geändert hat und die so genannte „Riester-Treppe“ oder „Riester-Faktor“ letztmals im Jahr 2013 angewendet wurde. Dieser simuliert stufenweise die "Belastung" der Erwerbstätigen durch verstärkte private Altersvorsorge (Riester-Rente).

Der Rentenwert wird deshalb aufgrund aller vorliegenden Daten von zurzeit 30,45 Euro auf 31,03 Euro in den alten Bundesländern und von 28,66 Euro auf 29,69 Euro in den neuen Bundesländern angehoben, was eine prozentualen Erhöhung von 1,90 in den alten Bundesländern bzw. 3,59 Prozent in den neuen Bundesländern entspricht.

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