Albanien schließt neues Sozialabkommen mit Deutschland
Bereits am 23.09.15 haben die Spitzenvertreter von Deutschland und Albanien ein neues Sozialabkommen unterzeichnet, das unter anderem die erworbenen Rentenansprüche im jeweiligen Partnerland absichert.
Das Bundesministerium teilte im Rahmen dieses Abschlusses mit, dass während einer Beschäftigung von Personen aus den Partnerstaaten grundsätzlich die Vorschriften des jeweiligen Landes gültig sind, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Ergänzend wurde aber hierzu ein Entsendungszeitraum von bis zu zwei Jahren vereinbart, damit Personen im sozialen Sicherungssystem des Staates verbleiben können in dem sie bisher beschäftigt waren, wenn sie nur vorübergehend im anderen Partnerstaat beschäftigt sind.
Rentenansprüche werden zusammengerechnet
Künftig werden Versicherungszeiten die in einem Partnerstaat erworben wurden mit denen des ihres Heimatlandes zusammengerechnet. Das heißt, Deutsche können Versicherungszeiten und damit Rentenansprüche in Albanien erwerben und auch Albaner Rentenansprüche im deutschen Rentensystem. Die Rentenansprüche werden dann aus den Zeiten berechnet die im jeweiligen Vertragsstaat erworben wurden und auch in voller Höhe in das jeweilige Land gezahlt.
Ein wichtiger Punkt des Sozialabkommens mit Albanien ist hierbei, dass der Abschluss auch deshalb im deutschen Interesse liegt, weil es die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern vertieft und damit dazu beitragen kann, Arbeitsplätze zu schaffen. Weiter ist die Bundesregeierung der Auffassung, dass das Abkommen nach Prinzipien gestaltet sei, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten.
Sollten Sie weitere Fragen zum Sozialversicherungsabkommen mit Albanien oder anderen Ländern haben, steht Ihnen die Rentenberatung Kleinlein & Partner jederzeit gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.