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Rehasport

Inhalt von Rehasport und Funktionstraining

Vom Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Versicherte nicht nur ambulante und stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, sondern als ergänzende Leistung im Anschluss an solche Maßnahmen auch Rehabilitationssport, Rehabilitationssport in einer Herzgruppe oder Funktionstraining.

Im Anschluss an eine medizinische Maßnahme soll der Rehabilitationssport durch sportliche Betätigung, wie Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen oder sportliches Spielen, die bereits während der Maßnahme geförderten Fähigkeiten hinsichtlich Kraft, Ausdauer, Reaktionsvermögen usw. weiter voranbringen.

Beim Funktionstraining steht die Stimulation von bestimmten Muskeln, Sehnen und Gelenken durch gezielte Ergotherapie und/oder Krankgymnastik sowohl im Trockenen als auch im Wasser im Vordergrund.

Alle Übungen des Rehasportes oder des Funktionstrainings müssen immer unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführt werden.

Zweck von Rehasport und Funktionstraining ist es, die Fähigkeiten des Patienten zu trainieren und ihm Mittel an die Hand zu geben, die er später selbständig weiterhin ausführen kann, wobei zwischen den beiden Anwendungen grundsätzlich nicht unterschieden wird. Bei Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates ist aber das Funktionstraining in jedem Falle vorzuziehen.

Zweck ist es aber auch, die Patienten auf Dauer wieder an ihre berufliche Tätigkeit heranzuführen und in ihr normales Leben zu integrieren.

Träger der Kosten

Die Kosten für Rehasport oder Funktionstraining können, entsprechend der jeweiligen Voraussetzungen, von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen, der Unfallversicherung, der Bundesanstalt für Arbeit, sowie den Trägern der Kriegsopferversorgung oder Kriegsopferfürsorge übernommen werden.

Um eine Vereinheitlichung der Grundsätze zur Kostenübernahme und Förderung von Rehasport und Funktionstraining zu schaffen, haben alle Kostenträger eine Gesamtvereinbarung getroffen. Die Kosten für Rehasport oder Funktionstraining werden grundsätzlich vom Rentenversicherungsträger übernommen, wenn:

  • bereits während einer ambulanten oder stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgestellt worden ist,
  • während des Rehasportes oder Funktionstrainings die Betreuung und Überwachung durch einen Arzt sichergestellt ist,
  • eine fachkundige Unterweisung und Kontrolle gewährleistet ist und
  • die Rehabilitationssportgruppen oder Funktionstrainingsgruppen müssen zur Durchführung der Leistungen berechtigt und anerkannt sein.

Die jeweiligen Träger übernehmen die Kosten normalerweise längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten, wobei aber in besonders schweren Einzelfällen die Übernahmedauer bis zu zwölf Monaten ausgedehnt werden kann.

Rente umgehen

Beim Vorliegen einer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ist in aller Regel die Erwerbsfähigkeit stark gefährdet oder bereits gemindert und zieht dann eine Berentung nach sich. Um das zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Leistungen zur Rehabilitation und auch die ergänzenden Leistungen, wie Rehasport und Funktionstraining eingerichtet.

Sollte durch die oben angesprochenen Leistungen zur Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit nicht gebessert oder wiederhergestellt werden können, ist meistens eine Berentung nicht zu vermeiden. Hier kommt dann eine Erwerbsminderungsrente zum Tragen, wobei dann zwischen Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung unterschieden wird. Es kann aber auch noch, bei bestimmten Versicherten, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Betracht kommen.

Komplizierte Sachverhalte

Die umfangreichen Leistungen die von den Trägern der gesetzlichen Versicherungen, Kranken, Renten, Pflege- und Unfallversicherung, erbracht werden sind äußerst umfassend und zum Teil auch unübersichtlich und deshalb für die Versicherten nicht schlüssig zu überblicken. Ein registrierter Rentenberater kann hier den Versicherten mit seinem umfassenden und qualifizierten Fachwissen in allen Bereichen der Sozialversicherung mit Rat und Tat zur Seite stehen, und diese auch in einem Verfahren vor einem Gericht entsprechend vertreten.

Wenden Sie sich deshalb bei Problemen und Schwierigkeiten bei Fragen zu gesetzlichen Versicherungen vertrauensvoll an die Rentenberatung Kleinlein und Partner sowie Helmut Göpfert.
Wir helfen Ihnen weiter.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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