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Geplanter Beginn 2013

Das Bundesarbeitsministerium arbeitet derzeit an der gesetzlichen Umsetzung einer neuen Rentenart, die den Namen Kombi-Rente tragen soll. Wie den Äußerungen aus den Regierungskreisen zu entnehmen ist, soll die neue Kombi-Rente noch im Jahre 2012 verabschiedet werden, so dass einer Einführung für Anfang bis Mitte 2013 nichts mehr im Wege stehen soll. Interessant dabei ist, dass die neue Rentenart daher noch vor der anstehenden Bundestagswahl auf den „Markt“ kommt.

Hintergrund der Kombi-Rente wird sein, dass die künftigen Rentenbezieher den Übergang von der Erwerbstätigkeit bis hin zur Rente variabler gestalten können. Es wird quasi eine Alternative zur mittlerweile weggefallenen Altersteilzeitregelung geschaffen. Demnach soll es die Möglichkeit geben, dass als Wahlmöglichkeit eine Teilrente gewählt werden kann. Daneben kann dann der Rentner noch eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit ausüben.
Um das zu erreichen ist eine Änderung bzw. Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen erforderlich. Man muss wissen, dass die aktuelle gesetzliche Regelung ebenfalls einen Bezug einer Teilrente vorsieht. Demnach können vorgezogene Altersrenten zu einem Drittel, der Hälfte oder zu zwei Dritteln einer Vollrente bezogen werden. Allerdings werden diese Möglichkeiten nicht sehr häufig in Anspruch genommen, da die aktuellen Vorschriften zu den Hinzuverdienstgrenzen sehr restriktiv und somit nicht rentabel sind.

Die Planungen für eine Kombi-Rente werden von den Experten der Deutschen Rentenversicherung durchaus positiv bewertet. Mit der Einführung ergeben sich wesentliche Vorteile für die Arbeitnehmer, die einen ausgewogenen Übergang vom Erwerbsleben in die Rente erhalten. Auch profitieren Arbeitgeber davon, da die Erfahrung älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt nicht gänzlich verloren geht. Die Kombi-Rente wird kostenneutral für den Beitragszahler und Rentner sein.

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