Günstige Rentensätze bei Midijobs
Die für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfreien Minijobs auf der Basis von 400 Euro sind seit einigen Jahren in aller Munde. Etwas Verwirrung herrscht dagegen bezüglich der weniger bekannten Midi-Jobs, die bei einer Höchstgrenze von 800 Euro bereits sozialversicherungspflichtig sind. Wie verhält sich jedoch dieses Modell bezüglich der Rentenversicherung?
Vorteilhafte Regelung für den Arbeitnehmer
Midijobs bieten dem Arbeitnehmer einen kleinen Vorteil: Während ihr eigener Anteil zur Sozialversicherung nach einem geringeren Satz berechnet wird, zahlt der Arbeitgeber in der Gleitzone den vollen Beitragsanteil. Dies rentiert sich insbesondere für diejenigen, deren Verdienst bei nur knapp über 400 Euro liegt; der eingesparte Betrag verringert sich, je höher das verdiente Einkommen liegt. Ein einziger Cent über den 400 Euro bringt eine Ersparnis von 20,41 Euro, bei 600 Euro Verdienst liegt die Ersparnis bei nur noch 10,21 Euro, und wer 700 Euro verdient, spart lediglich 5,10 Euro ein.
Aufstockung auch bei Midijobs möglich
Eines darf jedoch nicht vergessen werden: Durch den niedriger angesetzten Beitragssatz kommt es natürlich zwangsläufig zu einem niedrigeren Rentenanspruch. Wer sich diesbezüglich absichern möchte, hat - wie es auch beim Minijob möglich ist - die Option einer freiwilligen Aufstockung des Eigenanteils. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer dies seinem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklärt. Dieser legt dann bei der Berechnung den tatsächlichen Verdienst zugrunde.
Ein Rechenexempel
Wer nahe an die Grenze von 800 Euro stößt, sollte daher die Option der freiwilligen Aufstockung ins Auge fassen. Eine lohnenswerte Ersparnis kommt, wie obige Zahlen zeigen, eigentlich nur bei geringer Verdienenden zustande. Doch auch hier sollten Faktoren berücksichtigt werden wie Vorbeschäftigung, private Rentenversicherungen etc. Am Ende zählt möglicherweise jeder Cent, und bezüglich der eigenen Rente sollte daher in einem solchen Fall nicht zu tief gepokert werden.
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