logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Rentenarten

Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache, aber der Einstieg in die Erhöhung der Lebensarbeitszeit beginnt erst 2012. In den nächsten Jahren gibt es noch Möglichkeiten unter bestimmten Bedingungen vorzeitig in Rente zu gehen.
Für den Einstieg in das Leben ohne Arbeit mit Altersrente gibt es derzeit noch einige Wahlmöglichkeiten. Dabei wird unterschieden in:

• Regelaltersrente
• Altersrente für langjährig Versicherte
• Altersrente für Frauen
• Altersrente nach Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit
• Altersrente für Schwerbehinderte

Für jede dieser Möglichkeiten müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Das können das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, das Erfüllen einer Mindestversicherungszeit sowie persönliche und versicherungsrechtliche Gegebenheiten sein, die erfüllt sein müssen. Grundsätzlich darf jemand, der eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr erhält nur noch maximal 400 Euro zusätzlich aus Einkünften einer Arbeit beziehen. Wird mehr verdient, rechnet der Rententräger diese Einkünfte auf die Rente an und zahlt die Altersrente entsprechend gekürzt aus.
Obwohl die Altersgrenzen in den vergangenen Jahren bereits schrittweise angehoben wurden, können viele Versicherte, sofern sie es wünschen unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen und den persönlichen Rentenbeginn selbst wählen.

Rentenabschläge

Der Rentenversicherer berechnet bei vorzeitigem Rentenbeginn einen Abschlag. Jeder Monat des vorzeitigen Rentenbeginns schlägt mit 0,3 Prozent Abschlag zu buche, das sind 3,6 Prozent auf das Jahr gerechnet und das für immer. Dieser Abschlag bleibt bestehen, auch wenn die Altersrente regulär beginnt und auch dann, wenn aus dem Rentenanspruch ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente entsteht.
Natürlich hat auch jeder Versicherte das Recht, seinen Rentenbeginn nach hinten zu verlegen. In solchen Fällen gibt es für jeden Monat, den später in Rente gegangen wird einen Zuschlag von 0,5 Prozent, was im Jahr immerhin 6 Prozent entspricht, außerdem erhöht sich der Rentenanspruch durch die weiterhin gezahlten Beiträge in die Rentenversicherung.


Unsere Empfehlung

Wollen Versicherte vor oder nach dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, sollten sie in jedem Fall mit einem zugelassenen und unabhängigen Rentenberater sprechen. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, sollte sich daher im Vorfeld berechnen lassen, welche Einbußen das bringt und ob die Rentenkürzung auf Dauer finanziell verkraftbar ist. Bei Versicherten, die ausreichend privat vorgesorgt haben, sollte das kein Problem sein.

Zusätzliche und detaillierte Informationen zur Altersrente erhalten Sie von den Rentenberatern und Krankenkassenbetriebswirten Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert

 

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2