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Die Arten von Altersrente

Ab dem Jahr 2012 beginnt unweigerlich der Einstieg in die Rente mit 67, bis dahin können Arbeitnehmer noch mit dem 65. Lebensjahr in die Rente gehen. Doch die Rente ist nicht für Jeden gleich. Es gibt die Regelaltersrente, eine Rente für langjährig Versicherte, eine Altersrente für Frauen, die Rente nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit und die Altersrente für Menschen die schwerbehindert sind. Für alle diese Rentenarten gelten andere Bestimmungen für das Mindestlebensalter und die Wartezeiten, die erfüllt sein müssen. Bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit muss der Versicherte bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. So gibt es diese Möglichkeit nur noch für bis 1951 Geborene. Diese Personen müssen nach dem 58. Lebensjahr mindestens ein Jahr lang Arbeitslosengeld bezogen haben und mindestens 15 Jahre als Versicherungszeit nachweisen, dann können sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Schwerbehinderte Menschen können ihre Altersrente ab dem 60. Lebensjahr beziehen, wenn sie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen und eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent haben. Für Versicherte bis zum Jahrgang 1950 ist es ausreichend, wenn sie vorher berufs- oder erwerbsunfähig waren.

Rente und Hinzuverdienst

Wer schon vor dem 65. Lebensjahr die komplette Altersrente bezieht, der darf neben der Rente nur noch maximal 400 Euro im Monat verdienen. Sind die Einkünfte höher, wird die Altersrente in der Regel nur als Teilrente gezahlt. Siehe hierzu Artikel Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 01.01.2009. Obwohl die Altersgrenzen in den letzten Jahren heraufgesetzt wurden, gibt es immer noch viele Versicherte, die ihren Renteneintritt vorverlegen möchten, die Gründe dafür sind individuell. Allerdings besteht heute nicht mehr ein so großer Spielraum, wie noch vor einigen Jahren.

Die Kosten des vorzeitigen Renteneintritts

Der Eintritt in die Rente vor der Regelaltersrente ist für jeden Versicherten mit Kosten verbunden. Jeder Monat schlägt dabei mit 0,3 Prozent Rentenabschlag zu buche, das heißt über das Jahr gerechnet kommen da 3,6 Prozent an Abschlägen zusammen. Dieser Abschlag bleibt dann bis zum Ableben erhalten.
Das heißt, ein im Dezember 1948 Geborener, der wegen Arbeitslosigkeit die Altersrente beanspruchen möchte, kann im Dezember 2011, mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen, muss dann aber mit mehr als 7 Prozent Abschlag rechnen.
Wenn die zu erwartende Rente höher ist, als das Arbeitslosengeld das bezogen wird oder dem Versicherten keine Leistungen nach der Hartz IV Gesetzgebung zustehen beziehungsweise ihm diese zu niedrig sind, kann es durchaus sinnvoll sein, trotz der Abschläge den Renteneintritt vorzuverlegen.
Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich. Jeder Versicherte hat selbstverständlich auch das Recht, seinen Renteneintritt nach hinten zu verschieben. Niemand wird gezwungen, mit 65 in Rente zu gehen. Wer länger arbeitet, wird mit Zuschlägen von 0,5 Prozent für jeden Monat belohnt. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die längere Beitragszahlung automatisch.

Beratung durch Rentenberater

In jedem Fall sollte der Versicherte seinen Arbeitgeber über die Absichten informieren und sich bei einem gerichtlich zugelassenen und registrierten Rentenberater über die Zu- oder Abschläge erkundigen, die der geplante vorzeitige oder spätere Renteneintritt mit sich bringt. Rentenberater überprüfen auch ihren Rentenbescheid. Denn bei fast jedem dritten Rentenbescheid wurde die Rente falsch berechnet. Siehe hierzu Artikel Rentenbescheid prüfen. Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür kompetent zur Verfügung.

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