Rentenanspruch könnte wegfallen
Wer sich als Rentner nur ein paar Monate im Jahr im Ausland aufhält braucht für seinen Rentenanspruch nichts zu befürchten. Bei Bedarf wird die Rente auch ins Ausland überwiesen. Allerdings kann die Rente nur noch gekürzt bzw. auch vollständig entfallen, wenn sich Rentner überwiegend, d.h. mehr als 6 Monate, im Ausland aufhalten oder sogar ihren Wohnsitz dort hin verlagert haben.
Besondere Gefahr bei Erwerbsminderungsrenten
Eine Erwerbsminderungsrente wird u.a. auch dann bewilligt, wenn wegen der Krankheit keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden kann. Wohnt ein Rentner, der eine Erwerbsminderungsrente bezieht im Ausland, könnte die Rente entzogen werden, da dort kein Arbeitsmarkt entsprechend berücksichtigt wird.
Ausnahme
Besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Ausland ein spezielles Rentenabkommen, führt dies nicht zwangsläufig zum Entzug der Rente