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Seit 2009 ist es möglich, dass eine kirchliche Trauung auch ohne vorherige standesamtliche Hochzeit stattfinden kann. Allerdings können daraus keine späteren Rentenansprüche abgeleitet werden. D.h. die Gewährung einer Witwen-, Witwer oder Erziehungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung scheidet aus, wenn nur eine kirchliche Trauung vorliegt.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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