logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland wurde am 05.03.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Senkung der Kassenbeiträge zum 01.07.2009. Danach wird der allgemeine Beitragssatz von derzeit 15,5 % auf 14,9 % und der ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14,9 % auf 14,3 % abgesenkt. Über die Hintergründe dieser Beitragssatzsenkung wird auf den Artikel Konjunkturpaket II senkt Kassenbeiträge ab 01.07.2009 verwiesen.
Zusätzlich wird auch noch der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8 % herabgesetzt. Ab 2011 erfolgt wieder eine Anhebung auf 3,0 %

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2