logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Am 12.01.2009 haben sich die Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD auf ein weiteres Konjunkturpakt zur Bewältigung der Finanzkrise geeinigt. Interessant dabei ist, dass neben einigen anderen Entlastungen die Beiträge ab 01.07.2009  zur gesetzlichen Krankenversicherung von aktuell 15,5 % auf 14,9 % abgesenkt werden. Von dieser Beitragssenkung profitieren neben den Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch alle Rentner.
Eine spürbarere Entlastung wäre es gewesen, wenn der von allen Versicherten zu tragende Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % abgeschafft worden wäre. Aber zu dieser Maßnahme konnte keine Einigung der Parteien erzielt werden.
Somit beträgt die Entlastung der Versicherten und Arbeitgeber tatsächlich nur 0,3 %. Grund hierfür ist die hälftige Aufteilung der geplanten Beitragssatzsenkung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentner und der Deutschen Rentenversicherung. Es liegen noch keine Aussagen darüber vor, inwieweit der ermäßigte Beitragssatz gesenkt wird . Eine logische Konsequenz wäre es aber.
Das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden, so dass die Neuregelung zum 01. Juli dieses Jahres in Kraft treten kann.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2