Erprobungsstudien wurden erfolgreich abgeschlossen
Die Situation der Pflegebedürftigen musste dringend verbessert werden. Dazu soll noch während dieser Legislaturperiode ein neuer Begriff zur Pflegebedürftigkeit festgelegt werden. Dazu wurden bereits Anfang 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die auch bereits erste Ergebnisse vorweisen konnten. Diese wurden am 27.01.2015 im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiums vorgelegt.
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes Gernot Kiefer erklärte: „Mit diesen beiden Studien haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Ungerechtigkeiten und Fehler bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der geplanten fünf Pflegegrade so weit wie möglich zu vermeiden. Nun müssen wir - Politik, Wissenschaft und Krankenkassen - zügig Hand in Hand weiterarbeiten, damit die geplanten Verbesserungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen.“
Der Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe führte zu diesen Ergebnissen weiter aus: „Die Ergebnisse der Erprobung zeigen: Das neue Begutachtungsverfahren funktioniert. Gleichzeitig geben sie wertvolle Hinweise, wo noch ein Feinschliff nötig ist. Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit die verbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt. Noch im Sommer werde ich den Gesetzentwurf vorlegen.“
Die „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ wurde durch den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt und ausgearbeitet. Ziel war es evtl. Probleme bei der Begutachtung möglichst frühzeitig aufzudecken um dadurch eventuell nötige Änderungen und Anpassungen bereits vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes festzustellen und durchzuführen. Im Rahmen dieses Projektes, an dem sich alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen beteiligten, wurden stichprobenartig ca. 2000 pflegebedürftige Menschen in der gesamten Bundesrepublik herangezogen bei denen eine Begutachtung nach dem derzeitigen oder dem neuen Verfahren durchzuführen war.
Damit für die Zukunft eine gerechte Leistungshöhe je Pflegegrad in Abhängigkeit zum Pflegeaufwand festgestellt werden kann wurde gleichzeitig eine „Evaluation des NBA - Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ durchgeführt. Dadurch soll eine dauerhaft haltbare und anschauliche Basis zur Feststellung und Beurteilung geregelt und fixiert werden. Hier wurden durch die Universität Bremen in Zusammenarbeit mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg sowie den Medizinischen Diensten der Krankenkassen die Pflegeleistungen von rund 1600 Menschen in ca. 40 Pflegeheimen erfasst und ausgewertet.
Praktikabilitätsstudie
Zur „Praktikabilitätsstudie“ liegt bereits ein Entwurf vor. Zur zweiten Studie zur „Erfassung des Versorgungsaufwandes“ folgen im Februar 2015 die entsprechenden Ausführungen und werden dann gemeinsam dem Bundesministerium für Gesundheit zur weiteren Auswertung und Bearbeitung zugeführt.
Um die zwei Erprobungsstudien entsprechend zu unterstützen und zu begleiten wurde ein Gremium eingesetzt, das sich aus dem Vertreter des BMG, des BMFSFJ, der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen zusammensetzt.
Sollten Sie weitere Fragen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben steht Ihnen die Rentenberatung Kleinlein jederzeit gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, auch bei anderen Fragen zur Pflege gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.