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Personen die während eines stationären Aufenthaltes einen Unfall haben, sind gesetzlich unfallversichert. Zuständig hierfür ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Auch bei der Durchführung einer Reha-Maßnahme gilt ein Unfallversicherungsschutz, wenn während der Verrichtung einer medizinischen oder therapeutischen Tätigkeit ein Unfall passiert. Dies gilt auch für die Hin- und Rückfahrt zum Krankenhaus.

Ausschluss

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet aber nicht bei einem Kunst- oder Behandlungsfehler.
Sobald ein Unglück passiert ist, sollten Versicherte dies sofort der Krankenhaus- oder Rehaverwaltung melden. Dadurch ist gewährleistet dass die Unfallversicherung rechtzeitig ihre Leistungen erbringen kann.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Alles Wissenswerte rund um die gesetzliche Unfallversicherung erteilt Ihnen der gerichtlich zugelassene Rentenberater Helmut Göpfert.
Die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert beraten Sie darüber hinaus in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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