Personen die während eines stationären Aufenthaltes einen Unfall haben, sind gesetzlich unfallversichert. Zuständig hierfür ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Auch bei der Durchführung einer Reha-Maßnahme gilt ein Unfallversicherungsschutz, wenn während der Verrichtung einer medizinischen oder therapeutischen Tätigkeit ein Unfall passiert. Dies gilt auch für die Hin- und Rückfahrt zum Krankenhaus.
Ausschluss
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet aber nicht bei einem Kunst- oder Behandlungsfehler.
Sobald ein Unglück passiert ist, sollten Versicherte dies sofort der Krankenhaus- oder Rehaverwaltung melden. Dadurch ist gewährleistet dass die Unfallversicherung rechtzeitig ihre Leistungen erbringen kann.
Auskunft, Beratung und Aufklärung
Alles Wissenswerte rund um die gesetzliche Unfallversicherung erteilt Ihnen der gerichtlich zugelassene Rentenberater Helmut Göpfert.
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