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Der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde am Wochenende von der großen Koalition beschlossen. Ab dem 01.01.2009 beträgt dieser 15,5 Prozent. Darin enthalten ist der  0,9 %ige  Sonderbeitragsaufschlag, den der Versicherte alleine zur Finanzierung der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen hat. Im Gegenzug werden die Versicherten bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen entlastet. Der Beitrag soll von derzeit 3,3 % auf 2,8 % abgesenkt werden.

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Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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