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Arbeitslosengeld

Voraussetzung sind immer Beitragsmonate und Alter

Vielfach herrscht die Meinung, dass bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sofort die Arbeitslosenversicherung eintritt. Dass dem nicht so ist, wurde vom Institut für Arbeitsmark- und Berufsforschung ermittelt. Es kam hier zu Tage, dass fast jeder dritte Arbeitslose bereits ab Beginn seiner Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld I sondern Hartz IV – Leistungen erhielt. Um Arbeitslosengeld zu erhalten muss der Beschäftigte nämlich innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben.

Kürzere Anspruchsdauer

Um die Anspruchdauer bzw. Anwartschaft zum Bezug von Arbeitslosengeld zu erfüllen müssen aber nicht unbedingt Beiträge aus Gehaltszahlungen geleistet werden, es werden auch Monate mit Kranken- oder Verletztengeld angerechnet und sogar Zeiten der Kindererziehung, sofern das Kind jünger als drei Jahre war.

Es gibt aber auch die Möglichkeit einer „verkürzten Anwartschaft“. Diese kommt immer dann zu Ansatz, wenn Arbeitnehmer normalerweise immer nur kurzfristig beschäftigt sind. So ist bei solch kurzfristig Beschäftigten, die in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit jeweils nur höchstens sechs Wochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren nur eine Beitragszeit von sechs Monaten erforderlich um Arbeitslosengeld zu erhalten.

Alter und Beiträge

Die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld ist immer vom Alter und der Anzahl der geleisteten Beitragsmonate abhängig.

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht:

  • bei einer verkürzten Anwartschaft für drei bis fünf Monate
  • bei einer normalen Anwartschaft für mindestens sechs Monate.

Es besteht aber auch die Möglichkeit länger Arbeitslosengeld zu erhalten:

  • bei 16 Beitragsmonaten vor der Arbeitslosigkeit acht Monate,
  • ab 20 Beitragsmonaten vor der Arbeitslosigkeit zehn Monate
  • ab 24 Beitragsmonaten vor der Arbeitslosigkeit maximal 12 Monate.

Besonderes für ältere Arbeitslose

Auch mit einer 12-monatigen Arbeitslosengeldzahlung muss noch nicht Schluss sein.

Noch länger Arbeitslosengeld bekommen:

  • 50 jährige bei mindestens 30 Beitragsmonaten für maximal 15 Monate
  • 55 jährige bei mindestens 36 Beitragsmonaten für maximal 18 Monate
  • 58 jährige bei mindestens 24 Beitragsmonaten für maximal 24 Monate

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