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Riester-Rente wird auf Grundsicherung angerechnet

Erst ein Fernsehmagazin musste am 10.01.2008 öffentlich darauf hinweisen, dass vielen Rentnern die Altersarmut droht, obwohl sie eine zusätzliche Riester-Rente erhalten. Hintergrund ist die Anrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherungsleistung des Staates bei Rentnern die finanziell nicht so gut gestellt sind.



Grundsicherung und Rente

Bereits im Jahre 2003 wurde vom Staat die Grundsicherung ins Leben gerufen. Diese staatliche Leistung soll die Rentner finanziell unterstützen, die im Alter eine geringe Rente beziehen. Mit dieser Grundsicherungsleistung soll die drohende Altersarmut vieler Rentner abgefangen werden. Lesen Sie hierzu den Artikel „Grundsicherung und Rente“.

Verunsicherung nimmt täglich zu

Gerade aus dem Grund, dass im Alter die gesetzliche Rente zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht mehr ausreichen wird, hat der Gesetzgeber als staatliche private Vorsorgemöglichkeit die Riester-Rente eingeführt. Die Riester-Rente soll ein zusätzlicher Baustein für die Altersvorsorge sein.
Rentner die eine sehr niedrige Rente erhalten, haben zur Bestreitung ihres Lebensbedarfs einen Anspruch auf eine Grundsicherung. Der Grundsicherungsbetrag muss individuell ermittelt werden. Allerdings wird jedes vorhandene Einkommen und verwertbares Vermögen mit berücksichtigt und mindert die Grundsicherungsleistung entsprechend. Hierzu gehört auch der Bezug einer Riester-Rente.
Laut dem ARD-Fernsehmagazin „Monitor“ könnten hiervon etwa zwei Prozent der Rentner davon betroffen sein.

Staat trägt die Verantwortung

Mit dieser Regelung trägt der Staat die Verantwortung für die drohende Altersarmut vieler Bundesbürger. Mittlerweile ist aber Bewegung in die Sache gekommen. Die Bundesregierung überlegt aktuell, ob das Gesetz nicht geändert wird. Mit dieser Änderung soll die Anrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung entfallen.

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